Details
Geringfügige Beschäftigung
Sozialversicherungsrecht - Lohnsteuerrecht - Arbeitsrecht
38,66 € |
|
Verlag: | Gabler |
Format: | |
Veröffentl.: | 20.04.2009 |
ISBN/EAN: | 9783834981110 |
Sprache: | deutsch |
Anzahl Seiten: | 247 |
Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.
Beschreibungen
Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder.
Besteuerung der 400 Euro Mini-Jobs
Beschäftiung in Haushalten
Kurzfristige Beschäftigungen
Besteuerung von Gleitzonen-Verhältnissen
Sozialversicherungsrecht
Beitragsrecht
Lohnsteuerrecht
Arbeitsrecht
Beschäftiung in Haushalten
Kurzfristige Beschäftigungen
Besteuerung von Gleitzonen-Verhältnissen
Sozialversicherungsrecht
Beitragsrecht
Lohnsteuerrecht
Arbeitsrecht
schneller. gut. beraten.
Der Autor ist verantwortlich für den Bereich Wissensvermittlung Lohn und Personal bei der Datev eG in Nürnberg. Als langjähriger Praktiker und Fachautor ist er ein ausgewiesener Experte.<br>
Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder:<br>
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- Besteuerung der 400 Euro Mini-Jobs<br>
- Beschäftiung in Haushalten<br>
- Kurzfristige Beschäftigungen<br>
- Besteuerung von Gleitzonen-Verhältnissen<br>
- Beitragsrecht<br>
- Arbeitsrecht<br>
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- Besteuerung der 400 Euro Mini-Jobs<br>
- Beschäftiung in Haushalten<br>
- Kurzfristige Beschäftigungen<br>
- Besteuerung von Gleitzonen-Verhältnissen<br>
- Beitragsrecht<br>
- Arbeitsrecht<br>
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<p>Alles zu Mini-Jobs in einem Werk.</p>
Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder:<br>
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- Besteuerung der 400 Euro Mini-Jobs<br>
- Beschäftiung in Haushalten<br>
- Kurzfristige Beschäftigungen<br>
- Besteuerung von Gleitzonen-Verhältnissen<br>
- Beitragsrecht<br>
- Arbeitsrecht<br>
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- Besteuerung der 400 Euro Mini-Jobs<br>
- Beschäftiung in Haushalten<br>
- Kurzfristige Beschäftigungen<br>
- Besteuerung von Gleitzonen-Verhältnissen<br>
- Beitragsrecht<br>
- Arbeitsrecht<br>
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