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Gewinnrealisierung für Mehrkomponentenverträge nach IFRS


Gewinnrealisierung für Mehrkomponentenverträge nach IFRS

Bilanzierungsgrundsätze und ihre Konkretisierung für Softwareverträge
Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung

von: Jan Fürwentsches

42,25 €

Verlag: Gabler
Format: PDF
Veröffentl.: 04.08.2010
ISBN/EAN: 9783834960054
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 209

Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.

Beschreibungen

Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.
Problemstellung.- Auslegungssystem der IFRS und Normwürdigung.- Allgemeine Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS (unter Anwendung von EITF 00-21 Revenue Arrangements with Multiple Deliverables).- Spezielle Bilanzierung von Softwareverträgen nach IFRS (unter Anwendung von SOP 97-2 Software Revenue Recognition).- Thesenförmige Zusammenfassung.
Dr. Jan Fürwentsches promovierte bei Prof. Dr. Jens Wüstemann am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Mannheim.
Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.
Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.

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