Details
Gewinnrealisierung für Mehrkomponentenverträge nach IFRS
Bilanzierungsgrundsätze und ihre Konkretisierung für SoftwareverträgeRechnungswesen und Unternehmensüberwachung
42,25 € |
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Verlag: | Gabler |
Format: | |
Veröffentl.: | 04.08.2010 |
ISBN/EAN: | 9783834960054 |
Sprache: | deutsch |
Anzahl Seiten: | 209 |
Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.
Beschreibungen
Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.
Problemstellung.- Auslegungssystem der IFRS und Normwürdigung.- Allgemeine Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS (unter Anwendung von EITF 00-21 Revenue Arrangements with Multiple Deliverables).- Spezielle Bilanzierung von Softwareverträgen nach IFRS (unter Anwendung von SOP 97-2 Software Revenue Recognition).- Thesenförmige Zusammenfassung.
Dr. Jan Fürwentsches promovierte bei Prof. Dr. Jens Wüstemann am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Mannheim.
Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.
Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.