Wirtschaftsprozess:
Gesamtheit aller wirtschaftlichen Vorgänge.
Kernproblem des Wirtschaftsprozesses:
Abstimmung der Konsumtionspläne von Haushalten mit den Produktionsplänen von Unternehmungen.
Koordinationswege:
a) zentralverwaltungswirtschaftlicher Weg
b) marktwirtschaftlicher Weg
Koordinationsmodelle:
Koordination über Märkte:
a) Angebot und Nachfrage treffen aufeinander
b) Preismechanismus liefert Infos über Knappheiten von Gütern bzw. Produktionsfaktoren;
„Allokationsfunktion" der Preise:
Basis des marktwirtschaftlichen Systems:
Der klassische Liberalismus forderte Hinwendung zu freiheitlich-marktwirtschaftlichem Wirtschaftssystem. (Werk von Adam Smith „Wealth of Nations" Mitte 18. Jh.)
Aufgaben des Staates in der Marktwirtschaft
Wettbewerb funktionsfähig erhalten
Beseitigung wettbewerbsverzerrender steuerlicher Regelungen
Die Wettbewerbsverzerrung ist u.a. im Steuersystem einer Nation begründet.
Das Arbeiten am idealen Steuersystem findet in Deutschland vor folgendem Hintergrund statt:
Die krasse Steuerprogression erzwang unzählige Steuervergünstigungen.
Die Steuervergünstigungen, um vielen Gruppierungen bei ihren Steuerzahlungen möglichst gerecht zu werden, entwickelt sich die Einkommensteuer in das komplexe Steuergesetzt von heute.
Verankerung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
Wirtschaftspolitisch sind vor allem Stabilisierungsund Wachstumsziele relevant. Diese sind im Stabilitätsund Wachstumsgesetz verankert. In diesem Gesetz werden Bund und Länder aufgefordert, bei wirtschaftsund finanzpolitischen Maßnahmen, die „Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" zu beachten.
Inhalte des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
Es soll gleichzeitig herrschen:
Auslegung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
Beispiel für den Kompromisscharakter
„Bei Zielkonflikten hat die Wirtschaftspolitik dafür zu sorgen, dass durch Zielkompromisse die Gesamteinbuße möglichst gering wird".
„Es kann also nur darum gehen, durch spezifische Zielkombinationen in der Summe ein Optimum zu erreichen".
am Beispiel staatlich und nicht staatlich verordneten Arten -
Der wirtschaftlich relevante Wettbewerb tritt maßgeblich in zwei Arten auf:
1. dem staatlich verordneten Wettbewerb;
2. dem nicht staatlich verordneten Wettbewerb;
Staatlich verordneter Wettbewerb.
In Abweichung von marktorientierten Ansätzen bedienen sich wirtschaftlich erfolgreiche Länder eines staatlich verordneten Wettbewerbs. Sie legen strategische Gebiete in Form von Produktgruppen und Auslandsmärkten fest und geben dann das Startzeichen zu einem Wettbewerb zwischen heimischen Unternehmen und der ausländischen Konkurrenz.
Beim nicht staatlich verordneten Wettbewerb bezieht sich die Wettbewerbsfähigkeit darauf, wie gut die Güterproduktion eines Landes auf dem Markt bestehen kann; sie hängt primär von der relativen Höhe der Güterpreise und der Wechselkurse ab.
Dabei setzen sich, wie einst in Frankreich, zwei Großkonzerne zusammen und gründen mit Unterstützung ihrer Regierung zur Stärkung des französischen Wettbewerbs auf dem Computersektor gegenüber den USA eine Kooperation. Die Erkenntnis daraus: Nur eine gut organisierte Kooperation kann im internationalen Wettbewerb bessere Ergebnisse bringen.
Nicht staatlich verordneter Wettbewerb.
In boomenden Ausfuhrhäfen lässt sich besichtigen, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit in einem Land auswirkt. Es gibt in den Ländern aber auch oft ein anderes Beispiel. Zum Beispiel schließen Weltkonzerne ihre Fabriken an deutschen Standorten. Denn wo die Arbeitskosten drastisch steigen, verlagern Firmen bestimmte Arbeitsplätze ins Ausland, wo die Produktionskosten niedrig sind, weil die Kunden nicht danach kaufen, woher ein Produkt kommt, sondern was es kostet.
Es sind hauptsächlich Fragen nach der Produktivität und den Prozessabläufen, die zur Wettbewerbsfähigkeit von Industrieunternehmen beitragen.
Für die Festlegung einer tragbaren Strategie stehen die Entscheider bei der wettbewerbsorientierten Wirtschaftspolitik davor das „Für und Wider" der Wettbewerbsarten gegeneinander abzuwägen.
Aufgabe zu dem Fall:
Zählen Sie die Pround Kontra-Argumente für jede der zwei Arten des Wettbewerbs auf.
Lösunqsansätze
„Wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik"
zu 1 (staatlich verordneter Wettbewerb):
Pro: Ein gut organisierter staatlich verordneter Wettbewerb kann dann nach außen bessere Ergebnisse erbringen, wenn der Staat kapitalstarke Unternehmen mit gutem Branchen Know-how und besonderen Führungsqualitäten im Zuge des Wettbewerbs zur Kooperation führt.
Kontra: Diese Strategie stützt sich jedoch auf eine gemeinsame Philosophie und klare Organisationsstrukturen der Kooperation sowie eine Stärke der Integrität des Beamtenapparates und kann daher in Ländern, in denen die Beamtenschaft korrupt und inkompetent ist, nicht funktionieren
zu 2 (nicht staatlich verordneter Wettbewerb):
Pro: Damit bestätigt sich das Gesetz des komparativen Vorteils, das sich in entwickelten Industrienationen durch Produktivität, d.h. einer hohen Produktionsmenge pro Arbeitsstunde und durch Wirtschaft-Prozessabläufe, d.h. wenig Ressourcenvergeudung und hohem Output darstellt.
Kontra: Eine überbewertete Währung, viel Wirtschaftsförderung und besondere Subventionen stören einen nicht staatlich verordneten Wettbewerb.