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Dieter Berner

TÖRNFÜHRER

KROATIEN

und Montenegro

Split – Dubrovnik – Bar

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Wir hoffen, dass Ihnen dieses Buch viel Freude bereitet. Falls Sie Anregungen haben sollten, was wir in Zukunft noch besser machen können, schreiben Sie uns bitte an reiselektorat@delius-klasing.de. Korrekturen veröffentlichen wir im Interesse aller Leser unter www.delius-klasing.de auf der jeweiligen Produktseite.

Alle in diesem Buch enthaltenen Angaben und Daten wurden von dem Autor nach bestem Wissen erstellt und von ihm sowie vom Verlag mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Gleichwohl können wir keinerlei Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die hier zur Verfügung gestellten Pläne dienen lediglich zur Orientierung und nicht zur Navigation; sie ersetzen also keine See- bzw. Sportbootkarten oder andere offizielle nautische Unterlagen, deren Mitführung in aktueller Fassung wir dringend empfehlen.

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2., aktualisierte und vollständig überarbeitete Auflage

© Delius Klasing & Co. KG, Bielefeld

Folgende Ausgaben dieses Werkes sind verfügbar:

ISBN 978-3-667-11504-1 (Print)

ISBN 978-3-667-11889-9 (Epub)

Fotos: Dieter Berner, bis auf Cover oben: mauritius images /Russ Bishop/Alamy, Cover unten: mauritius images / Philip Berryman / Alamy, S .61: Toni Zelic

Hafenpläne: Bodo Müller und Jürgen Straßburger, gezeichnet von Planstelle Jens Rademacher, Hamburg

Sportbootkartenausschnitte: Team GmbH, Herten

Umschlaggestaltung: Buchholz.Graphiker, Hamburg

Layout: Inch3, Bielefeld

Lithografie: Mohn Media, Gütersloh

Datenkonvertierung E-Book: Bookwire - Gesellschaft zum Vertrieb digitaler Medien mbH

Alle Rechte vorbehalten! Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verlages darf das
Werk weder komplett noch teilweise vervielfältigt oder an Dritte
weitergegeben werden.

www.delius-klasing.de

Inhalt

Übersicht mit Törnvorschlägen

Vorwort

Hinweise zu den Törnvorschlägen

Kurzinfos Kroatien und Montenegro

Informationen für Autofahrer

Einreisebestimmungen für Kroatien

Einreisebestimmungen für Montenegro

Vorschriften und Gebühren

Vorschriften für Schifffahrt, Angeln und Tauchen

Nautische Unterlagen und Infomaterial

Ausrüstung

Wind und Wetter

Seewetterberichte

Bootstankstellen

Umwelt- und Naturschutz

Weitere Informationen

Symbole/Piktogramme in Hafen- und Detailplänen

Törnvorschläge

Törnvorschlag 1: Von Primošten bis Split

Törnvorschlag 2: Von Split bis zur Neretva

Törnvorschlag 3: Pelješac

Törnvorschlag 4: Šolta und Brač

Törnvorschlag 5: Hvar, Pakleni Otoci und Vis

Törnvorschlag 6: Korčula, Lastovo und Mljet

Törnvorschlag 7: Von Ston (Pelješac) bis Molunat

Törnvorschlag 8: Die Adriaküste Montenegros

Törnvorschlag 9: Skadar-See

Anhang

Die kroatische Sprache

Zur Geschichte Kroatiens

Die Republik Ragusa (Dubrovnik)

Dalmatinische Piraten

Blaue Flagge

Bootstankstellen

Wichtige Kontaktdaten

Touristische Informationen/Diplomatische Vertretungen

Ortsregister

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Vorwort

Es gibt in Europa wohl kein anderes Seegebiet, das eine solche landschaftliche Vielfalt mit so vielen Inseln, sauberem Wasser, einem angenehmen, warmen Klima und sicheren Marinas bietet wie die Ostküste der Adria. Während andere Mittelmeerländer wie Spanien und Italien lange Küstenabschnitte haben, die nicht viele Routenvarianten erlauben, kann man zwischen den kroatischen Inseln immer neue Wege suchen. Vor allem in Mittel- und Süddalmatien, aber auch in der Bucht von Kotor in Montenegro scheinen steile Berge oft fast direkt aus dem Meer herauszuwachsen, während andere Küstenabschnitte flach sind – bis hin zum sumpfigen Delta der Neretva. Grün bewaldete Inseln wie Mljet wechseln mit kahlen, karstigen ab, und das alles während der Sommermonate bei einem recht zuverlässigen, warmen (im Hochsommer manchmal auch heißen) Klima.

Auch wer auf einem längeren Törn Abwechslung sucht, hat die Auswahl: Die bewegte und leider nicht immer friedliche Geschichte dieser Landschaft hat so viele Festungen, Kirchen und Paläste hinterlassen, dass auch historisch oder architektonisch Interessierte immer etwas Neues finden. Sportlichere Naturen können sich zwischen Wanderwegen und anspruchsvollen Bergtouren entscheiden, wenn sie sich zwischendurch einmal die Füße vertreten wollen.

Aber auch die kulinarische Auswahl ist groß – nicht nur für die Liebhaber von Fischgerichten und Meeresfrüchten. Angesichts dieser Vielfalt kann dieses Buch nicht als vollwertiger Restaurantführer fungieren, sodass bei den Beschreibungen der Häfen vom Fastfood-Lokal bis zum Gourmettempel alles als »Restaurant« bezeichnet wird. Nur in kleinen Häfen mit wenig Auswahl oder bei besonders bekannten Restaurants wird gelegentlich differenziert.

Nicht jeder kreuzt mit der eigenen oder gecharterten 40-Fuß-Yacht zwischen den kroatischen Inseln – seit einigen Jahren ist die Zahl der Trailerboote wieder stark angestiegen. Für ihre Skipper sind die Hinweise zu den Zufahrtsstraßen, die Warnungen vor Steilabfahrten und maroden Slipanlagen, die Beschreibungen von kleinen, flachen Fischerhäfen und die Verweise auf Campingplätze gedacht.

Mit unserem Motorsegler und auf vier Rädern haben wir möglichst aktuelle und zuverlässige Informationen über die Häfen und Buchten des hier besprochenen Gebiets zusammengetragen, aber in Kroatien und Montenegro ist nicht nur beim nautischen Tourismus alles in ständiger Entwicklung. Bojen, an denen man stimmungsvolle Buchtenabende verbracht hat, liegen vielleicht im nächsten Jahr nicht mehr aus. Oder eine bisher ruhige Ankerbucht hat sich in ein Bojenfeld verwandelt, wo abkassiert wird. Weil niemand überall gleichzeitig sein kann, um alle Veränderungen mitzubekommen, sind Autor und Verlag für Hinweise dankbar, wenn Sie Abweichungen festgestellt haben. Sie erreichen mich per E-Mail unter tf-kroatien@hotmail.de.

Was sich ebenfalls immer wieder ändert – leider nur selten nach unten –, ist die Höhe der Gebühren für Zulassung, Kurtaxe, Liegeplätze usw. Die im Buch genannten Beträge sind auf dem Stand von 2018, sodass mit Abweichungen gerechnet werden muss.

Dieter Berner

Hinweise zu den Törnvorschlägen

In einem Seerevier mit so vielen Inseln ist es nicht sinnvoll, detaillierte Routenpläne auszuarbeiten, die dann Punkt für Punkt »abgehakt« werden sollen. Dafür sind die Interessen der einzelnen Crews zu unterschiedlich: Die einen möchten möglichst große Strecken in kurzer Zeit zurücklegen, andere fahren von Marina zu Marina und manche suchen Stille und Romantik in kleinen Gemeindehäfen oder in einsamen Ankerbuchten. Außerdem ist die Routenplanung abhängig vom eigenen oder gecharterten Boot: Was für ein Segelboot ein gutes Etmal ist, ist mit einem stark motorisierten Motorboot nur eine kurze Strecke. Deshalb sind die folgenden Routenvorschläge so konzipiert, dass sie eine oder mehrere Inseln umfassen oder eine interessante Strecke beschreiben. Der Beginn einer Routenbeschreibung ist nicht zwingend mit dem Start des Törns identisch, der natürlich von der Lage des Heimathafens oder der Charterbasis abhängt. Es kann durchaus sinnvoll sein, Teile verschiedener Törnvorschläge miteinander zu kombinieren.

Um ein einheitliches System der Beschreibungen zu erreichen, beginnen alle Vorschläge im Norden. Bei Törnvorschlägen, bei denen es um die Umrundung von Inseln geht, wurde der Kurs so gelegt, dass er für Segler bei »Normalwetter« (beständigem Maestral) am angenehmsten ist und dass nicht gerade in einem engen Kanal gekreuzt werden muss. Bei andauerndem Wind aus südlichen Richtungen kann es durchaus sinnvoll sein, die Gegenrichtung zu wählen, und für Motorbootfahrer ist die Windrichtung ohnehin nicht so wichtig wie für Segler.

Aus Platzgründen können die kleineren Ortshäfen und die wichtigsten Anker- bzw. Bojenbuchten nur kurz behandelt werden, trotzdem ist es nicht möglich, alle infrage kommenden Orte hier aufzunehmen. Wer auf die Suche nach weiteren Buchten und Kleinhäfen gehen will, dem seien die folgenden Werke empfohlen:

- Bodo Müller und Jürgen Straßburger: Küstenhandbuch Kroatien und Montenegro, Edition Maritim, Hamburg (gleicher Bereich wie der vorliegende Törnführer Kroatien 2).

- Karl-Heinz Beständig: 888 Häfen & Buchten (umfasst außer Kroatien und Slowenien auch Montenegro).

Gerade die vielen kleinen Gemeindehäfen wurden für den Bedarf der Fischer gebaut und nicht mit der Absicht, möglichst viele Gäste unterzubringen. Wichtig zu wissen: Die geschützten Innenhäfen sind fast immer von einheimischen Kleinbooten belegt; die wenigen für Yachten geeigneten Liegeplätze sind in der Hauptsaison häufig auch nicht lange frei. Einige Hafenaufnahmen wurden bei Besuchen im Frühjahr oder im Herbst gemacht und sollten nicht zu der Annahme verleiten, im Sommer sei es da auch so leer …

Angaben zur Strom- und Wasserversorgung beziehen sich nur auf »offizielle«, fest aufgebaute Versorgungsboxen. In manchen Fällen kann das Boot auch durch Verlegen von Kabeln und/oder Wasserschläuchen versorgt werden, wenn man am Steg eines Restaurants liegt; das ist dann aber Sache privater Verhandlungen mit den Besitzern.

Die Hinweise auf die Sportbootseekarten des Delius Klasing Verlags beziehen sich immer auf die Detailkarten, nicht auf die Übersichtskarten. Der Hinweis »Karte: 804 DK-Sportbootkarten« verweist also auf die Karte 804, die – wie die Anfangsziffer deutlich macht – zum Kartensatz 8 gehört.

Die Angaben zu den Einwohnerzahlen der Orte dienen nicht statistischen Zwecken, vielmehr sollen sie einen ersten Eindruck von der Größe der Ortschaften, von der Ruhe beziehungsweise Betriebsamkeit und von den zu erwartenden Versorgungsmöglichkeiten geben – in einem 300-Seelen-Dorf wird man nur selten einen großen Supermarkt finden!

Entsprechend sollen die Informationen zur Anzahl der Touristenbetten eines Ortes oder zur Zahl der Standplätze eines Campingplatzes eine Vorstellung davon vermitteln, ob es dort eher beschaulich zugeht oder ob Trubel herrscht. Bei Campingplätzen wird die Kapazität nur angegeben, wenn die erwähnten Anlegemöglichkeiten zum Campingplatz gehören.

Überhaupt kann und will dieses Buch keinen Campingführer ersetzen. Die Informationen sollen nur der großen Zahl der Bootsfahrer helfen, die nicht auf einem eigenen oder gecharterten Kajütsegel- oder -motorboot große Törns unternehmen, sondern die mit einem Trailerboot hinter dem Wohnmobil oder mit Wohnwagen und einem Schlauchboot im Kofferraum an die Adria kommen. Für sie werden auch Campingplätze in Hafennähe genannt, vor denen sie eventuell ihr Boot an eine vorhandene oder mitgebrachte Boje legen können.

Sind in der Nähe von Häfen Badezonen angegeben, soll das weniger die Vorfreude auf das kühle Nass fördern, sondern darauf hinweisen, dass in diesen Gegenden Ankern oder – bei kleineren Booten – Landen nicht erlaubt ist. Angaben zu Durchfahrtshöhen und Wassertiefen weichen in manchen Fällen – je nach Quelle – stark voneinander ab. Da es ohne einen gewaltigen Aufwand nicht möglich ist, alle diese Stellen auch bei den ungünstigsten Wasserständen und Wetterverhältnissen immer wieder selbst exakt zu vermessen, beziehe ich mich hier jeweils auf die niedrigeren Werte.

Bei kleinen Häfen und Ankerbuchten wurde auf einen Hafenplan verzichtet. Generell wurden die Wegpunkte so gewählt, dass sie nicht im Hafen oder in der Bucht liegen, sondern in geringem Abstand davor.

Alle kroatischen Marinas sind auf UKW-Kanal 17 erreichbar. Für die montenegrinischen Marinas gelten folgende Kanäle: Bar 14, 16; Budva 08, 12, 16; Kotor 12, 16; Porto Montenegro 71; Tivat 16, 71; Zelenika 16.

Kurzinfos Kroatien und Montenegro

Kroatien

In Kroatien leben auf 56.542 km2 knapp 4,5 Millionen Einwohner. Die Hauptstadt von Kroatien ist Zagreb; die kroatische Währung heißt Kuna (HRK). 2018 bekam man für 1 Euro etwa 7,50 Kuna. Die Top-Level-Domain (TLD) im Internet ist .hr und das Nationalitätskennzeichen für Kraftfahrzeuge HR – Kroatien heißt in der Landessprache »Hrvatska«. Die Telefonvorwahl für Kroatien ist 00385 bzw. +385.

Montenegro

Mit 625.000 Einwohnern ist Montenegro einer der kleineren europäischen Staaten. Hauptstadt ist Podgorica. Die Währung Montenegros, das in der Landessprache »Crna Gora« heißt, ist der Euro, wobei Ein- und Zwei-Cent-Stücke jedoch nicht verwendet werden. Die TLD (Top-Level-Domain) ist .me und das Nationalitätskennzeichen für Kraftfahrzeuge MNE. Montenegro hat die Telefonvorwahl 00382 bzw. +382.

Informationen für Autofahrer

Kroatien

Beim Fahren auf Landstraßen muss man sich darauf einstellen, dass es immer noch Fahrer gibt, die beim Überholen den aus jugoslawischen Zeiten bekannten Kamikazestil pflegen und auch dann überholen, wenn sie die Strecke nicht ausreichend weit überblicken und nicht wissen, wie sie wieder einscheren können. Denken Sie deshalb am besten auch für andere mit und beharren Sie nicht auf Ihrem Recht. Es ist wichtiger, heil anzukommen.

Wie in Frankreich oder Spanien wird auch in Kroatien für die benutzten Autobahnstrecken bezahlt. Die bekannten Kreditkarten werden akzeptiert.

Tagsüber muss in Kroatien nur während der Winterzeit mit Licht gefahren werden. Alle Fahrzeuge, die nicht mit Xenonlicht, LED- oder Neonleuchten ausgerüstet sind, müssen einen Satz Reserveglühlampen mitführen. Für Gespanne sind zwei Warndreiecke vorgeschrieben.

In Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für alle Fahrzeuge. Außerhalb von Ortschaften dürfen Pkw maximal 90 km/h fahren, Pkw mit Anhänger und Wohnmobile 80 km/h. Auf der Autobahn dürfen Pkw 130 km/h nicht überschreiten, für Pkw mit Anhänger sowie für Wohnmobile gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Für Fahrer bis 24 Jahre gelten 0,0 Promille Alkohol. Bei älteren Fahrern gilt die Grenze von 0,5 Promille, solange nichts passiert. Wird man bei einem Verkehrsvergehen ertappt, muss man allerdings sowohl für das Vergehen als auch für das Fahren unter Alkoholeinfluss bezahlen.

Montenegro

In Montenegro sind die einzigen gebührenpflichtigen Strecken der Sozina-Tunnel zwischen Bar und Podgorica sowie einige Panoramastraßen in Nationalparks. In Montenegro wird ganzjährig mit Licht gefahren, und die Promillegrenze beträgt 0,3. Im Auto müssen ein Satz Reserveglühlampen und ein Warndreieck vorhanden sein – bei Gespannen zwei Warndreiecke.

Das Autofahren ist in Montenegro wesentlich gefährlicher als bei uns, weil der Straßenzustand zum Teil sehr zu wünschen übrig lässt und die Fahrweise oft gewöhnungsbedürftig ist. Von Nachtfahrten kann daher nur abgeraten werden.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außerorts für Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t 90 km/h und für Fahrzeuge mit Anhänger 80 km/h. Eine Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen entfällt mangels Autobahnen.

In Kroatien und Montenegro dürfen Schul- und Kinderbusse, die zum Ein- und Aussteigen anhalten, nicht überholt werden. Hat ein Fahrzeug einen auffälligen Karosserieschaden, braucht man für die Ausreise einen polizeilichen Schadensbericht.

Einreisebestimmungen für Kroatien

Kroatien ist Mitglied der EU, wodurch die Formalitäten stark vereinfacht werden.

Erforderliche Dokumente

- Personalausweis oder Reisepass (achten Sie darauf, dass die Papiere für die geplante Dauer der Reise gültig sind)

- Führerschein

- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

- Empfohlen: Internationale Grüne Versicherungskarte

- Hunde und Katzen können mitreisen, wenn sie gechippt und gegen Tollwut geimpft sind und einen EU-Heimtierausweis haben

Zoll

Innerhalb der Europäischen Union – also auch nach bzw. aus Kroatien – dürfen praktisch unbegrenzte Mengen von Gütern für den persönlichen Bedarf ein- und ausgeführt werden. Die festgelegten Freimengen pro Person sind:

- 800 Zigaretten

- 400 Zigarillos

- 200 Zigarren

- 1 kg Tabak

- 10 l hochprozentiger Alkohol

- 20 l mit Alkohol angereicherter Wein (Portwein, Sherry …)

- 90 l Wein, davon maximal 60 l Schaumwein

- 110 l Bier

Einreise mit Boot

Sport- und Jagdwaffen sowie die Munition dafür müssen angemeldet werden. Das gilt auch für Seenot-Signalpistolen. Wie für alle anderen Länder der EU ist der Europäische Feuerwaffenpass erforderlich.

Einreisebestimmungen für Montenegro

Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen reicht der Personalausweis, darüber hinaus ist ein Reisepass erforderlich. Die Ausweise bzw. Reisepässe müssen noch mindestens drei Monate gültig sein.

Wer länger als drei Monate im Lande bleiben will, muss weitere Vorschriften beachten. Nach der Einreise in Montenegro muss man sich innerhalb von 24 Stunden polizeilich anmelden. Die Rezeptionen von Hotels, Marinas und Campingplätzen übernehmen das zwar in der Regel, fragen Sie sicherheitshalber jedoch nach. Da sich die Vorschriften ändern können, informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) vor Reiseantritt über den aktuellen Stand.

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Für viele Hunde ist Bootfahren interessant. Sorgen Sie rechtzeitig für Chip, ausreichenden Impfschutz und die nötigen Papiere.

Wenn Sie mit dem Auto einreisen, benötigen Sie Führerschein, Fahrzeugschein und die internationale Grüne Versicherungskarte. Ohne Versicherungskarte muss an der Grenze eine 15 Tage gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die jeweils für 15 Tage verlängert werden kann. Abschluss und Verlängerung kosten jeweils 30 €.

Hunde und Katzen können mitreisen, wenn sie gegen Tollwut geimpft sind (mindestens 15 Tage, höchstens sechs Monate vor Grenzübertritt), gechippt sind und einen EU-Heimtierausweis haben.

Vorschriften und Gebühren

Auch Boote, die einen Dauerliegeplatz in Kroatien haben, gelten als »zeitweilig eingeführt«. Nach der Abreise des Eigners werden sie in der Marina »unter Zollverschluss genommen«. Die Zollformalitäten werden von der Marina erledigt.

Ein- und Ausklarieren in Kroatien

Boote, die aus dem Ausland kommen, müssen beim Einlaufen in die inneren Seegewässer eines Landes den nächsten Port of Entry (Zollhafen) anlaufen. In Kroatien bedeutet das für eine aus Italien kommende Yacht, dass sie nicht bis zu einem Port of Entry am Festland weiterfahren darf, sondern bei entsprechendem Kurs den Zollhafen auf einer der vorgelagerten Inseln (Dugi Otok, Vis oder Hvar) anlaufen muss, sofern dieser geöffnet ist.

Ganzjährig geöffnete Zollhäfen (von Nord nach Süd):

- Umag

- Poreč

- Rovinj

- Pula

- Rasa-Bršica

- Rijeka

- Mali Lošinj

- Senj

- Zadar

- Šibenik

- Split

- Ploče

- Metković

- Korčula (Stadthafen)

- Vela Luka (Korčula)

- Ubli (Lastovo)

- Dubrovnik

Vom 1. April bis 31. Oktober geöffnete Zollhäfen:

- ACI-Marina Umag

- Novigrad (Istrien)

- Sali (Dugi Otok)

- Božava (Dugi Otok)

- Primošten

- Hvar (Stadthafen)

- Vis (Vis)

- Komiža (Vis)

- Cavtat

Ausreise über See

Vor dem Verlassen der inneren Seegewässer des Landes muss man in einem Zollhafen (Port of Entry) beim Hafenamt oder einer Zweigstelle und bei der Zollgrenzstelle ausklarieren. Danach sind die Hoheitsgewässer dieses Landes ohne Zwischenstopp zu verlassen.

Einreise mit Trailerboot oder Schlauchboot im Kofferraum

Beim Grenzübertritt nach Kroatien ist das Boot nur mündlich anzumelden. Die Anmeldung beim Hafenamt erfolgt später.

Bootsanmeldung

Vor dem Auslaufen müssen alle Boote, die eine Antriebsmaschine mit mehr als 5 kW haben oder (auch ohne Motor) länger als 2,5 m sind, beim Hafenamt (Lučka Kapetanija bzw. Lučka Ispostava) angemeldet werden. Statt der früher üblichen Vignette zum Aufkleben bekommt man jetzt nur noch einen Zahlungsbeleg, den man auf dem Boot mitführen muss.

Erforderliche Dokumente

1. Bootsdokumente

- für Deutsche: alle amtlichen und amtlich anerkannten Bootsdokumente (Internationaler Bootsschein, Flaggenzertifikat, Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen u. a.)

- für Österreicher: österreichischer Seebrief

- für Schweizer: Flaggenschein

Achten Sie darauf, dass alle Bootsdokumente gültig sind!

2. Bootsführerschein (außer für nicht motorisierte Boote ohne Segel):

- für Deutsche: Sportbootführerschein See oder höherwertiger Schein

- für Österreicher: Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 – Küstenfahrt oder höherwertiger Schein

- für Schweizer: Führerausweis A oder höherwertiger Schein

3. Versicherungsnachweis: Blaue Versicherungskarte für Boote mit einer Antriebsmaschine mit mehr als 15 kW. Deckungssumme mindestens 3,5 Mio. Kuna (etwa 470.000 €).

4. Personaldokumente der Crew (siehe Einreisebedingungen)

5. Nur bei Einreise auf dem Seeweg: Crewliste (Liste aller Personen, die sich an Bord eines Kajütbootes aufhalten, also auch Kinder unter 12 Jahren).

6. Ggf. notariell beglaubigte Vollmacht, das Boot zu führen, wenn der Eigner sein Boot (unentgeltlich!) einem anderen zur Verfügung stellt.

7. EU-Konformitätserklärung (für Boote ab Baujahr 1998)

Die früher geforderte Personenliste gibt es nicht mehr.

Gebühr

Die zu entrichtende Gebühr setzt sich aus mehreren Einzelgebühren zusammen:

1. Gebühr für Schiffssicherheit und Gewässerschutz (Gebühr in Kuna = 20 x Länge des Bootes in m + 2 x Motorgesamtleistung in kW. Schiffe ≥ 40 m Länge und/oder Gesamtmotorleistung ≥ 3.000 kW: pauschal 7.500 Kuna)

2. Leuchtfeuergebühr (Gebühr in Kuna = Bootslänge bis 11,99 m: Länge in m x 10, Bootslänge ≥ 12 m: Länge in m x 25)

3. Gebühr für die informative Seekarte (20 Kuna)

4. Verwaltungsgebühr (40 Kuna)

Beispiel für eine Segelyacht mit 12 m Länge und einer Motorleistung von 20 kW:

Gebühr für Schiffssicherheit und Gewässerschutz:

280 Kuna

Leuchtfeuergebühr:

300 Kuna

Informative Seekarte:

20 Kuna

Verwaltungsgebühr:

40 Kuna

Gesamtgebühr:

640 Kuna

Beiboote, die nur für den Verkehr von Bord an Land und zurück dienen, können gebührenfrei benutzt werden, ganz gleich, wie lang und wie stark motorisiert sie sind. Sollen sie aber auch für Ausflüge in die nächste Bucht oder zum Wasserskilaufen eingesetzt werden, müssen sie eine eigene Vignette haben und oben stehende Kosten fallen an. Nur Beiboote unter 3 m Länge ohne Motor sind von der Gebühr befreit. Seit August 2013 gilt die Erlaubnis nur noch bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Der Nachweis, dass die Gebühren bezahlt wurden, und die Informationskarte für Nautiker (INFO 101), die man bei der Anmeldung erhält, sind an Bord mitzuführen.

Da sich Vorschriften und Gebühren in Kroatien häufiger ändern, informieren Sie sich am besten rechtzeitig vor Antritt der Reise noch einmal über den aktuellen Stand, zum Beispiel im Internet unter www.adac.de.

Kurtaxe

Seit einigen Jahren wird die Kurtaxte nicht mehr pro Person und Übernachtung erhoben; vielmehr ist sie jetzt nur noch abhängig von der Bootslänge und der Dauer des Aufenthalts. Sie wird beim Hafenamt für alle Personen bezahlt, die sich auf dem Boot aufhalten. »Rein zufällig« wurde es dadurch für die meisten Fahrzeuge deutlich teurer. 2018 erfolgte eine weitere saftige Gebührenerhöhung.

Boote bis 9 m Länge, die bis zu 8 Tage im Land bleiben, zahlen jetzt zwar 20 Kuna weniger, dagegen stieg die Jahresgebühr für ein Boot von 9–12 m Länge auf das 5,3-fache, für Boote ab 20 m sogar auf das über 8-fache! Wenn man für sein Boot einen Dauerliegeplatz hat, ist es daher sinnvoll zu prüfen, ob die Summe der einzelnen Gebühren für die geplanten Aufenthalte in Kroatien nicht günstiger ist als die Jahres-Kurtaxe.

Unverständlich ist, dass die Kurtaxe für Bootscrews mehr als das 4,5-fache der (saisonabhängigen) Höchstgebühr für Hotelgäste beträgt. Charterer kommen günstiger davon als Eigner: Für sie wurde die Kurtaxe pro Tag und Person nur von 7 auf 8 Kuna erhöht.

Chartern

Nur Yachten unter kroatischer Flagge dürfen in Kroatien verchartert werden. Deshalb wird seit einigen Jahren darauf geachtet, dass Charterboote immer die kroatische Flagge als Nationale führen. Wer kundtun will, in welcher Sprache er angesprochen werden möchte, hat die (inoffizielle) Möglichkeit, die deutsche Flagge unter der Backbordsaling (auf keinen Fall unter der Steuerbordsaling!) zu setzen.

Kurtaxe (Stand 2018)

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Vorsicht vor »Schwarzcharter« (Chartern bei einem privaten, ausländischen Eigner in Kroatien), weil auch dem Mieter empfindliche Strafen drohen!

Für die Gültigkeit der Bootsführerscheine gilt das unter »Bootsanmeldung« Geschriebene. Anders als Privatboote gelten Charterboote als »gewerbliche Schiffe«, die mit UKW-Sprechfunk ausgerüstet sein müssen. Deshalb muss in der Chartercrew mindestens einer ein gültiges Sprechfunkzeugnis haben; das muss aber nicht unbedingt der Fahrzeugführer sein.

Ein- und Ausklarieren in Montenegro

Hier werden nur die Vorschriften aufgeführt, die von den für Kroatien geltenden abweichen.

Ganzjährig geöffnete Zollhäfen:

- Bar

- Porto Montenegro

Zollhäfen, die nur vom 1. Mai bis zum 1. November geöffnet sind:

- Budva

- Kotor

- Zelenika

Da das Anlegen in Zelenika bei starkem Wind aus Süd oder Südwest gefährlich ist, kann man beim Hafenamt Zelenika eine Ausnahmegenehmigung erhalten, in Herceg Novi oder Kotor einzuklarieren (Tel. +382 31 678 2760). Beim Einklarieren hat man eine Vignette zu erwerben, die gut sichtbar am Boot angebracht werden muss. Die Gebühr ist abhängig von Bootslänge und Aufenthaltsdauer (2018: mindestens 40 € bei einer Bootslänge unter 12 m für eine Woche). Außerdem sind eine Leuchtturmabgabe und Verwaltungsgebühren fällig. Da sich die Vorschriften und Höhe der Gebühren ändern können, sollte man sich rechtzeitig vor Beginn der Reise über den aktuellen Stand informieren.

Boote, die an einer Regatta oder Ausstellung teilnehmen oder einen Hafen wegen einer Reparatur anlaufen, benötigen keine Vignette. Die Regatta oder Ausstellung muss mindestens 48 Stunden vor Beginn beim Zollamt angemeldet werden.

Bojenfelder

Seit Jahren liegen in vielen früheren Ankerbuchten Bojen, für deren Benutzung in der Regel Gebühren erhoben werden. Auch wenn man in einer solchen Bucht den eigenen Anker benutzt, wird kassiert. Das Thema erregt immer wieder die Gemüter: Mancher sieht nicht ein, warum er für einen Service zahlen soll, den er nicht braucht. Andererseits können durch gut platzierte Bojen in einer Bucht mehr Boote übernachten als beim Schwojen an den längeren Ankerketten (oder sogar an den noch längeren Ankerleinen). Theoretisch kann es so auch nicht mehr vorkommen, dass das eigene Boot mit dem Nachbarn kollidiert, weil der in zu geringem Abstand geankert hat.

Leider kann man sich in vielen Fällen nicht auf das Vorhandensein der Bojen verlassen. Manchmal sind sie (noch) nicht ausgelegt worden oder man trifft in der romantischen Ankerbucht, die man vom Vorjahr kennt, auf ein neues Bojenfeld. Sehr unangenehm sind aufgegebene Bojenplätze, in denen sich der Anker an den Betongrundgewichten oder den Verbindungsketten verhaken kann.

Das kroatische See-, Transport- und Infrastruktur-Ministerium hat im Mai 2010 eine Liste der lizenzierten Bojenfelder herausgegeben, die man – auch in englischer Sprache – unter www.mmpi.hr > ENGLISH > NAUTICAL ANCHORAGES herunterladen kann.

Theoretisch ist die Entsorgung der Trockenabfälle eines Bootes immer in der Gebühr enthalten. Wenn in bestimmten Bereichen von Häfen Bojen liegen, beträgt die Gebühr für solche Plätze 70 % der Gebühr für einen Muringplatz. Leider wird die offizielle Liste nicht laufend an die sich ändernde Bojenfeldsituation angepasst. Obwohl (theoretisch) der Kassierer auf Nachfrage eine bestätigte Gebührenliste vorlegen muss, gab es immer wieder Streit, weil mehr als die in der offiziellen Liste stehende Maximalgebühr verlangt wurde.

Bojenfelder im Internet

Der Österreicher Wolfgang Götzinger hat ein Programm geschrieben, das die offizielle Liste mit Google Maps zusammenführt und unter www.wosamma.at/karten aufgerufen werden kann. In der Satellitendarstellung werden die offiziellen Bojenfelder rot und inoffizielle, von Anwendern gemeldete, gelb dargestellt. Durch Anklicken kann man die Informationen der offiziellen Liste (bzw. private Infos bei den inoffiziellen Plätzen) einblenden. Zukünftige Aktualisierungen der ministeriellen Liste sollen zeitnah übernommen werden. Ein solches Programm kann die sich ändernde Situation der Bojenplätze naturgemäß viel aktueller darstellen als ein Buch und sei deshalb für die Vorbereitung und den Gebrauch unterwegs empfohlen. Bei Handys mit GPS wird auch die eigene Position dargestellt. Unter der Adresse http://anchoragesincroatia.blogspot.com betreibt Wolfgang Götzinger inzwischen auch einen englischsprachigen Blog zum Thema.

Festmachen an den Bojen

Die Bojen haben am oberen Ende ein stählernes Fangauge, an dem die Boje mit dem Bootshaken oder (besser) mit dem Bojenfänger ergriffen wird. Nachdem eine provisorische Leine durch dieses Fangauge gezogen und auf einer Klampe belegt wurde, wird die Boje hochgezogen und der eigentliche Festmacher durch den unteren Ring gezogen. Der obere Ring bzw. das Fangauge ist oft nicht sicher genug und sollte nur dann zum Festmachen genommen werden, wenn das durch einen Aufkleber auf der Boje ausdrücklich verlangt wird!

Beim Durchziehen der Leine durch den unteren Ring sollte man darauf achten, dass dort keine scharfkantigen oder angerosteten Teile sind, an denen der Festmacher schamfilen kann. Denn nach der Gesetzeslage in Kroatien ist nicht der Betreiber des Bojenfeldes für die Sicherheit der Boje und deren Verankerung verantwortlich, sondern derjenige, der an der Boje festmacht. Genau genommen müsste man jedes Mal mit Schnorchel und Maske zum Grundgewicht hinuntertauchen, um sich davon zu überzeugen, dass die Leine in Ordnung und nicht durch festgewachsene Muscheln oder Ähnliches angescheuert ist. Kein leichtes Unterfangen bei der beachtlichen Tiefe, in der manche Grundgewichte liegen! Die Grundgewichte aus Beton haben in der Regel eine Masse von mindestens 700 kg, was bei einem 12-m-Boot bis 8 Bft ausreichen sollte. Eine Garantie gibt es aber nicht.

Trotz vieler Bojen sind in allgemein beliebten Buchten während der Hauptsaison oft keine Plätze mehr frei, wenn man nicht wirklich früh ankommt. Bleiben Sie aber trotzdem fair. Unschön ist es beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem schnellen Motorboot einen Bojenplatz blockieren und in die Heimatmarina zurückbrausen, bevor der Kassierer kommt. Oder wenn sich die komplette Crew gegen Abend mit dem Beiboot an Land begibt und erst zurückkommt, wenn das Boot des Kassierers nicht mehr zu sehen ist – leider haben wir beides schon erlebt.

Vorschriften für Schifffahrt, Angeln und Tauchen

Mindestabstand

Es gelten folgende Mindestabstände:

Kroatien:

- Segel- und Motorboote bis 12 m: 50 m zur Küstenlinie, über 12 m Länge: 150 m

- Alle Wasserfahrzeuge vor gekennzeichneten Badezonen: 50 m von der begrenzenden Schwimmleine

- Alle Wasserfahrzeuge vor nicht markierten Naturstränden: 150 m

- Mindestabstand für Boote in Gleitfahrt: 300 m zur Küstenlinie

Montenegro:

- Motor- und Segelboote bis 7 m Länge: 150 m, über 7 m Länge: 200 m

- Ruder- und Paddelboote: 50 m

- Alle Wasserfahrzeuge vor gekennzeichneten Badestränden: 50 m vor der Absperrlinie

- Alle Wasserfahrzeuge vor nicht markierten Naturstränden: 150 m

- Surfen darf man nur 200 m von der Küste entfernt in Gebieten, in denen es nicht verboten ist.

Für Jet-Ski, Scooter usw. gilt ein allgemeines Verbot außer in ausdrücklich dafür zugelassenen Zonen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Luftkissenfahrzeuge, Jet-Ski, Scooter usw. müssen die zugelassenen Gebiete mit geringstmöglicher Geschwindigkeit anlaufen, sofern nicht für sie allgemein ein Verbot besteht. Dabei sind gegebenenfalls gekennzeichnete Zufahrten einzuhalten. (Jet-Ski-Fahrer, die ihre Runden zur allgemeinen Bewunderung um verankerte Boote ziehen, dürfte es eigentlich gar nicht geben…)

Kroatien:

- Istrien (kroatischer Teil des Piranski Zaljev, Limski-Kanal, Luka Veruda, Luka Budava und Medulinski Zaljev): Höchstgeschwindigkeit 5 kn.

- Pašmanski Kanal (zwischen der Verbindung von Barotul und Sv. Petar – im Norden – und der Verbindung des südlichen Stadtrands von Tkon und dem südlichen Stadtrand von Biograd im Süden): Höchstgeschwindigkeit 10 kn.

- Barbatski Kanal (zwischen Rab und Dolin): Höchstgeschwindigkeit 6 kn.

- Bucht von Rogoznica: 3 kn

- Pelješki-Kanal zwischen Rt Kneže und 017°12’E: 12 kn

- zwischen Korčula und den vorgelagerten Inseln Badija, Planjak und Vrnik (bis Lumbarda): 12 kn

- Hafenbucht von Ploče: 6 kn

- auf der Neretva: 8 kn

Montenegro:

- Kumborski Tjesnak (Kumbor-Meerenge): 8 kn

- Prolaz Verige: 12 kn

Angeln

Die Genehmigungen gibt es beim Hafenamt. Jahresgenehmigungen bekommen nur Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Kroatien.

- Tagesgenehmigung: 60 Kuna

- 3-Tages-Genehmigung: 150 Kuna

- Wochengenehmigung: 300 Kuna

Tauchen

Fürs Schnorcheln braucht man keine Genehmigung. Einen Taucherausweis für das Flaschentauchen gibt es in Tauchclubs, Tauchzentren und manchen Reisebüros für 100 Kuna (1 Jahr gültig). Voraussetzung ist, dass man eine gültige Taucherqualifikation hat. Individualtaucher brauchen zusätzlich eine Genehmigung für das individuelle Tauchen, die man bei den Hafenämtern für 2.400 Kuna erhält (1 Jahr gültig). Wer einen Taucherausweis besitzt, kann in Tauchzentren oder -clubs Ausbildungskurse und Tauchausflüge buchen. Taucher müssen das Gebiet, in dem sie tauchen, durch eine rote Boje (Mindestdurchmesser 30 cm) markieren. Alternativ kann die Flagge A des internationalen Flaggenalphabets und/oder die Taucherfahne (orangefarbenes Rechteck mit weißem Diagonalstreifen) gesetzt werden. Nachts muss die Boje eine weiße oder gelbe Leuchte oder Blitzröhre tragen, die aus mindestens 300 m Entfernung sichtbar ist. Bei Verstößen gegen die Vorschriften können Strafen von 3.000 bis 15.000 Kuna verhängt werden.

Für das Tauchen in Montenegro braucht man außer einem international anerkannten Befähigungsnachweis eine »Diving Identification Card«, die man beim Regional Center for Underwater Training and Demining in Bijela erhält. Kennzeichnung des Tauchgebiets wie in Kroatien.

Die Tauchgenehmigungen berechtigen weder zur Unterwasserjagd mit Pressluftflasche noch zum Bergen von antiken Gegenständen. Beachten Sie außerdem die Zonen mit Tauchverbot.

Nautische Unterlagen und Infomaterial

Seekarten

»Amtliche« kroatische oder britische Seekarten (oder die bei Platzmangel auf dem Kartentisch moderner Yachten besser zu handhabenden Sportbootkarten):

- Für den in diesem Törnführer behandelten Bereich brauchen Sie z. B. den Delius-Klasing-Sportbootkarten-Satz 8 (Žirje–Split–Dubrovnik–Bar). Da dieser im Süden nur bis Bar reicht, braucht man weiteres Kartenmaterial, wenn man nach Ulcinj oder bis an die albanische Grenze fahren will, z. B. die Imray Seekarten Dubrovnik to Bar & Ulcinj M27 (WGS 84, aber Maßstab nur 1:220 000!).

- Alternative: Die kroatischen Sportbootkartensätze Male Karte 1 und 2. (Der Kartensatz Male Karte 2 reicht nach Süden nur bis Budva.)

Wichtig: Die sehr detailreichen kroatischen Seekarten beruhen nicht auf dem Bezugssystem WGS 84, mit dem die gängigen GPS-Systeme arbeiten. Es müssen daher Korrekturwerte von etwa 0,25 Seemeilen berücksichtigt werden!

Leuchtfeuerverzeichnisse

- z. B. Leuchtfeuerverzeichnis Adria/Ionisches Meer, Nautik-Verlag München

- British Admiralty List of Lights and Fog Signals (NP 78, Volume E), Mediterranean, Black and Red Seas

Nautische Literatur

- Bodo Müller und Jürgen Straßburger: Küstenhandbuch Kroatien und Montenegro, Edition Maritim, Hamburg

- Karl-Heinz Beständig: 888 Häfen & Buchten, Eigenverlag Beständig, Pressig

Touristische und historische Informationen

Von Lore Marr-Bieger sind zum Thema im Michael Müller Verlag, Erlangen, erschienen:

- Kroatische Inseln und Küstenstädte

- Mittel- und Süddalmatien

Sehr detaillierte Informationen über Sehenswürdigkeiten, Essen und Trinken, Geschichte usw. Die Bände überlappen sich inhaltlich.

- Achim Wigand: Montenegro, Michael Müller Verlag, Erlangen

- Marko Plešnik: Montenegro: Zwischen Adria und Schwarzen Bergen, Trescher Verlag, Berlin

Es gibt etliche weitere Bücher zum Thema, die hier nicht alle genannt werden können.

Ausrüstung

Das beschriebene Seegebiet ist ungeheuer vielgestaltig: Es gibt geschützte Reviere, die nur mäßige Anforderungen an das Boot stellen, aber auch Gebiete, wo man nicht so schnell eine geschützte Bucht oder einen geeigneten Hafen anlaufen kann, wenn das Wetter doch ungemütlicher wird, als man erwartet hat.

Auch wenn man immer wieder Badeboote auf dem Weg zur nächsten Insel oder kleine, total überladene Kähne mit Einheimischen beim Sonntagsausflug sieht: Auf einen Törn sollte man auch in Kroatien nur mit einem wirklich seetüchtigen Fahrzeug gehen! Das Wetter ist nicht so beständig und ungefährlich, wie es dem Badegast erscheint, und gerade die berüchtigte Bora kommt oft ohne sichtbare Vorzeichen.

Zur Sicherheit gehört nicht nur ein seetüchtiges Boot, sondern auch die nötige Ausrüstung. Um Probleme bei möglichen Kontrollen durch kroatische Behörden zu vermeiden, empfiehlt der ADAC die in Kroatien vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Quelle: https://skipper.adac.de/reviere/kroatien/):

- Anker (nach Gewicht und Art geeigneter Anker)

- Ankerseil oder Kette mit einer Länge von 25–100 m

- Klampen oder eine andere Vorrichtung zum Festmachen