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Impressum

Michael Rohrlich
Cloud Computing
Rechtliche Grundlagen

schnell+kompakt

ISBN: 978-3-86802-637-5

© 2014 entwickler.press
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Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Lektorat: Theresa Vögle
Korrektorat: Frauke Pesch
Satz: Dominique Kalbassi, Karolina Gaspar
Umschlaggestaltung: Maria Rudi

Alle Rechte, auch für Übersetzungen, sind vorbehalten. Reproduktion jeglicher Art (Fotokopie, Nachdruck, Mikrofilm, Erfassung auf elektronischen Datenträgern oder andere Verfahren) nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags. Jegliche Haftung für die Richtigkeit des gesamten Werks, kann, trotz sorgfältiger Prüfung durch Autor und Verlag, nicht übernommen werden. Die im Buch genannten Produkte, Warenzeichen und Firmennamen sind in der Regel durch deren Inhaber geschützt.

Vorwort

Viele moderne IT-Produkte bzw. -Dienstleistungen werden heutzutage mit dem Begriff „Cloud“ beworben. Es scheint kaum einen Hoster, Softwarehersteller oder Telekommunikationsanbieter zu geben, der ohne diesen modernen Begriff auskommt. Dabei ist Cloud Computing eigentlich nur „alter Wein in neuen Schläuchen“, denn bei Lichte betrachtet, geht es hierbei regelmäßig lediglich darum, Speicherplatz, Rechenkapazitäten oder Software online zur Verfügung zu stellen. So zählen beispielsweise auch E-Mail-Dienste zu den Cloud-Techniken. Und dennoch erfreut sich das Cloud Computing höchster Beliebtheit. So haben auch gestandene Anbieter, wie etwa Amazon, Google, Microsoft, Adobe und noch viele andere Unternehmen, kaum eine andere Wahl, als ebenfalls auf den „Cloud-Zug“ aufzuspringen. Als Ergebnis finden sich zahlreiche mehr oder weniger nützliche Cloud-Anwendungen auf dem Markt, die oftmals sogar kostenfrei angeboten und daher auch rege genutzt werden.

Adobe, der Hersteller u. a. von Photoshop, Dreamweaver und InDesign, bietet beispielsweise mit seinem Produkt „Creative Cloud“ ein Abomodell an, das die Kunden dazu berechtigt, jeweils die aktuellen Versionen der Adobe-Software herunterzuladen, auf dem eigenen Rechner zu installieren und zu nutzen. Von einer reinen Onlinenutzung, bei der den Cloud-Kunden eine komplette Softwareinstallation durch den Hersteller per Onlinezugriff bereitgestellt wird, ist das Adobe-Software-Abo noch weit entfernt. Und dennoch – „Creative Cloud“ klingt einfach besser als „Creative Suite“, wie die Softwarepalette vorher betitelt wurde. Natürlich ist die Software nach wie vor sehr gut, und die Cloud-Lösung bietet einige nette Zusatzfunktionen, wie etwa eine bestimmte Menge freien Onlinespeichers für die eigenen Fotos etc. Allerdings hat der Herbst 2013 deutlich gemacht, dass eine Cloud-Lösung auch mit ernst zu nehmenden Problemen behaftet ist. Zu diesem Zeitpunkt wurde Adobe nämlich Opfer von Hackern, die sich Zugriff auf das Adobe-System verschafft haben und auf diese Weise an Daten von rund 38 Millionen Kunden gelangt sind. Davon betroffen waren auch die besonders sensiblen Kreditkarteninformationen, die in vielen Fällen auch von den Tätern oder Dritten für diverse Einkäufe genutzt wurden. Der tatsächliche Schaden, der durch den Adobe-Hack bei den Kunden entstanden ist, lässt sich zu diesem Zeitpunkt also noch gar nicht vollständig absehen.

Und dennoch gibt es weiterhin eine Unmenge an Cloud-Angeboten. Die Produktpalette reicht dabei vom simplen Speicherplatz über virtuelle Serverumgebungen und Anwendersoftware bis hin zu speziellen Branchenlösungen – kaum ein Wunsch bleibt in der Cloud unerfüllt. Ist die Nutzung zu rein privaten Zwecken noch vergleichsweise unproblematisch, stellen sich Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern diverse Probleme beim Umgang mit Cloud-Diensten. Das fängt bei der Gestaltung des Cloud-Vertrags an, reicht von den sensiblen Themen Datenschutz bzw. Compliance bis hin zu Fragen des Urheberrechts. Für manche Berufsgruppen, u. a. Mediziner, Steuerberater, Rechtsanwälte oder auch Datenschutzbeauftragte, kann ein allzu sorgloser Umgang mit personenbezogenen Daten in der Cloud nicht nur einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht bedeuten, sondern darüber hinaus unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein besonderer Schwerpunkt dieses Ratgebers liegt im Bereich des Datenschutzes. Denn beim Cloud Computing werden nicht selten Dienstleistungen ausländischer Unternehmen in Anspruch genommen, die eigenen Daten auf ausländischen Servern abgelegt usw. Zahlreiche Cloud-Angebote stammen aus den USA oder aus anderen Ländern, die – jedenfalls nach deutschem Standard – nicht über ein vergleichbares Datenschutzniveau verfügen bzw. die ein anderes Verständnis hinsichtlich des Umgangs mit persönlichen Daten haben. Nicht nur, aber insbesondere diejenigen, die Cloud-Dienstleistungen zu beruflichen Zwecken nutzen, sollten sich lieber mehr als weniger Gedanken über den Datenschutz machen. Denn nach der hierzulande bestehenden Rechtslage gibt es strenge Voraussetzungen für die Nutzung von Cloud-Diensten. Werden diese – ob aus Unwissenheit oder nur aus „Faulheit“ – nicht beachtet, drohen entsprechende Sanktionen bis hin zur eventuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bestimmter Berufsgruppen.

Insbesondere im Datenschutzrecht, aber auch in den anderen hier besprochenen Rechtsgebieten kommt man naturgemäß nicht ohne den einen oder anderen Fachbegriff aus. Allerdings wurde so weit wie möglich auf „Fachchinesisch“ oder Gesetzes- bzw. Urteilszitate verzichtet. An manchen Stellen ist es jedoch unerlässlich, die Fachbegriffe heranzuziehen. Diese werden dann allerdings genau erklärt. Die teilweise Verkürzung bzw. Vereinfachung führt allerdings auch dazu, dass die juristische Materie an der einen oder anderen Stelle der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit halber etwas vereinfacht bzw. nicht ganz so ausführlich dargestellt wird. Daher erhebt dieser Ratgeber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal ja selbstverständlich auch „nur“ die Rechtslage bis zum Druck des Buches berücksichtigt werden kann. Zukünftige Entwicklungen sind nur bedingt absehbar bzw. einzuschätzen, sodass nichts anderes übrig bleibt, als sie schlicht und einfach abzuwarten. Mit dem hier vermittelten Fachwissen dürften jedoch die in der Praxis wichtigsten Grundlagen gelegt sein, mit denen sich auch einigermaßen beruhigt in die Zukunft blicken lässt.

Eines ist aber sicher: Auch ein noch so guter und ausführlicher Ratgeber kann keine individuelle Rechtsberatung durch einen Fachmann ersetzen. Dieser Ratgeber soll daher in erster Linie als Einstieg in die Thematik dienen, die elementaren Grundlagen vermitteln sowie ein Problembewusstsein schaffen. Im Idealfall sieht man nach erfolgter Lektüre die Cloud-Problematik mit anderen Augen und kann im Alltag dann im richtigen Moment die richtigen Fragen stellen. In Zweifelsfällen ist jedoch der Gang zum Anwalt noch immer das Mittel der Wahl.


Rechtsanwalt Michael Rohrlich

www.ra-rohrlich.de


Würselen, im Februar 2014