Das Baustellenhandbuch
für die Ausführung nach
EnEV 2014
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2. aktualisierte Auflage
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ISBN 978-3-86586-435-2
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Vorwort
„… Reaktionsfähigkeit von Gebäuden …” – eine treffende Aussage.
Gebäude müssen auf unterschiedliche Einflüsse und Faktoren reagieren. Auf äußere, witterungsbedingte Einflüsse, auf die Tatsache, dass Ressourcen immer weniger werden, und auf das Nutzerverhalten der Bewohner.
Am 1. Mai 2014 trat eine neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Novelle soll hierzu einen bedeutsamen Beitrag leisten.
Das vorliegende Baustellenhandbuch zur neuen EnEV gibt Architekten, Fachkräften, Verantwortlichen und Bauherren einen praxisnahen Überblick über Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten. Die Inhalte unterstützen sowohl die Planung und Ausführung von neu zu errichtenden Gebäuden als auch energieorientierte Sanierungsvorhaben von bestehenden Gebäuden. Aktuelle Technologien und Normen finden sich ebenso wieder wie gesetzliche Vorgaben und exemplarische Hilfestellungen. Ihre Berücksichtigung sichert eine langfristige Nutzbarkeit von Gebäuden.
Die dargestellten Details sind keine Standardlösungen, die auf jedes Gebäude angewendet werden können. Sie sind für die individuelle Anwendung genau zu prüfen und entsprechend zu modifizieren.
Anregungen zur Ergänzung des Inhalts oder zu weiteren Erläuterungen werden von der Autorin und vom Verlag dankbar aufgenommen.
München, im Mai 2014
Christine Uske
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Die Autorin
Christine Uske
Dipl.-Ing. (FH) M.A., Architektin
Energieberaterin für Wohn- und Nichtwohngebäude
Christine Uske wurde 1967 in Bamberg geboren. Sie arbeitete mehrere Jahre als staatlich geprüfte Hochbautechnikerin für verschiedene Büros in der Planung und Bauleitung von Wohn- und Geschäftshäusern sowie eines Hotelumbaus.
Von 1999–2003 studierte sie Architektur an der Fachhochschule Coburg und erhielt 2003 das Weiterqualifizierungsstipendium HWP für Frauen.
2004 absolvierte sie neben ihrer beruflichen Tätigkeit den Masterstudiengang „Architektur Media Management“ in Bochum mit dem Abschluss „Master of Arts“.
Seit zehn Jahren ist sie selbstständige Architektin mit einem eigenen Architekturbüro in München.
Hauptzielgruppe ihrer Tätigkeit sind Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinnützige Organisationen. Für private Bauherren, die sich mit dem gemeinschaftlichen Wohnen und Wohnen im Alter auseinandersetzen, entwickelt sie zukunftsorientierte Nutzungs- und Energiekonzepte und plant deren Umsetzung.
Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich über die Leistungsphasen 1 bis 9 im Bereich Sanierung sowie Um- und Neubauten von Wohnungs- und Gewerbebauten.
Inhalt
EnEV 2014 – Allgemeines
Luftdichtheit von Außenbauteilen
• Luftdichtheit
• Luftwechsel
• Ausführung von Luftdichtigkeitsebenen
• Prüfung der Fugendichtigkeit
• Lüftung in luftdichten Gebäuden
Sommerlicher Wärmeschutz
• Nachweisverfahren nach DIN 4108-2
Wärmebrücken
Nachrüstverpflichtungen
Fachunternehmererklärung
Energieausweis
• Ausstellung und Verwendung
• Energiebedarf
• Energieverbrauch
• Verbesserung der Energieeffizienz
• Ausstellungsberechtigte
• Energieausweis Wohngebäude
• Energieausweis Nichtwohngebäude
• Aushang auf Grundlage des Energiebedarfs
• Aushang auf Grundlage des Energieverbrauchs
• Muster Modernisierungsempfehlungen
Datenaufnahme
• Gebäudehülle
• Aufmaß von Gebäuden
• Wärmedurchgangskoeffizient
• Anlagentechnik
• Checkliste zur Datenerfassung
Ausführung nach EnEV 2014
Kellerdämmung
• Dämmung unter der Kellerdecke
• Dämmung auf der Kellerdecke
• Dämmung der Bodenplatte
• Frostschürze
• Gewölbe
Monolithisches Mauerwerk
• Materialien
• Fugen und Anschlüsse
• Luftdichtigkeit
• Fensteranschluss
• Stürze und tragende Bauteile
• Abdichtungen
• Sockelanschluss
• Ortgang
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
• Funktion der Dämmstoffe
• Schlussbeschichtung
• Planung und Ausführung
• Sockelanschluss
• Fensteranschluss
• Ortgangdetails
Innendämmung
Aufgaben der Bauteile und Funktionsschichten im Holzbau
• Luftdichtheit
• Winddichtheit
• Wetterschutzschicht
• U-Wert und Wärmedurchgangswiderstand
• Feuchteschutz
• Wärmebrücken
Holzbauwände
• U-Wert-Berechnung
• Wandaufbauten
• Sommerlicher Wärmeschutz
• Anschlussdetail Sockel
• Anschlussdetail Geschossdecke/Außenwand
• Anschlussdetail Außenecke
• Anschlussdetail Fenster
• Luftdichtigkeit von Anschlüssen nach DIN 4108-7
Dachkonstruktionen
• U-Wert-Berechnung
• Wärmedämmung zwischen den Sparren
• Wärmedämmung zwischen und unter den Sparren
• Dämmung von Innen
• Dämmung von außen und Erneuerung der Dacheindeckung
• Aufsparrendämmung
• Traufe
• Ortgang
• Dachgaube
• Sommerlicher Wärmeschutz
• Luftdichtigkeit von Anschlüssen nach DIN 4108-7
Flachdach
• U-Wert-Berechnung
• Umkehrdach
• Attika
• Flachdächer in Holzbauweise
• Sommerlicher Wärmeschutz
• Gefälle zur Entwässerung des Flachdachs
• Lichtkuppeln
Oberste Geschossdecke
• Dämmung der obersten Geschossdecke
• U-Wert-Berechnung
Einbau von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren
• Rahmen und Verglasung
• Rahmen
• Verglasung
• Möglichkeiten zur Sanierung von Fenstern
• Luftdichter Einbau
• Dämmung in den Laibungen der Fenster- und Türrahmen
Rollladenarbeiten
Balkone
Elektroinstallationen
• Elektroinstallationen im Holzbau
• Elektroinstallationen im Mauerwerksbau
Beleuchtung
• Kenngrößen für die Beleuchtung
• Richtwerte für die Beleuchtung
• Tageslicht
• Kunstlicht
• Optimierte Anlagentechnik
• Checklisten
• Energieoptimierung bei der Beleuchtung
Heizkessel und Verteilungseinrichtungen
• Heizungsanlage
• Besonderheiten beim Einsatz von Brennwerttechnik
• Anforderungen an Wohngebäude
• Anforderungen an Nichtwohngebäude
• Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
• Brandschutz
• Optimierung der Regelungseinstellung der Heizung
Raumlufttechnische Anlagen
• Natürliche Lüftung
• Einbau raumlufttechnischer Anlagen
• Brandschutzanforderungen
• Schallschutzanforderungen
• Luftdichte Ausführung von Durchdringungen
• Wartung, Pflege und Instandhaltung
Erneuerbare Energien
EnEV 2014
EEWärmeG
• Nutzungspflicht
• Ersatzmaßnahmen
• Ausnahmen
• Nachweise
• Geförderte Maßnahmen
• Bußgeld
• Kosten
Biomasse
Wärmepumpen
• Prinzip der Wärmepumpe
• Begriffe im Zusammenhang mit Wärmepumpen
Photovoltaik- und Solaranlagen
• Photovoltaikanlagen
• Solaranlagen
Anhang
Symbole und Einheiten für die Berechnungen nach EnEV
Wichtige Begriffe der EnEV
DIN-Normen
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
EnEV 2014 – Allgemeines
Luftdichtheit von Außenbauteilen
Unkontrollierter Luftaustausch durch undichte Fugen in der Gebäudehülle führt zu Zugerscheinungen und vermindert die Behaglichkeit für den Nutzer im Gebäudeinneren. Um bei einem Gebäude Wärmeverluste zu vermeiden, wird die Gebäudehülle wärmegedämmt und mit möglichst hoher Luftdichtheit hergestellt. Die Konstruktion wird durch eine luftdichte Ebene vor Feuchtigkeitsschäden geschützt.
Bei Sanierungsmaßnahmen ist es wichtig, um spätere Schimmelbildung zu vermeiden, das Gebäude immer als Gesamtsystem zu betrachten. Die raumklimatischen Veränderungen, die mit der energetischen Sanierung einhergehen, müssen bekannt sein und verstanden werden. Die meisten Bauwerke verhalten sich, entsprechend ihrer Bauzeit, bauphysikalisch unproblematisch. Von daher sind die gewählten Dämmmaterialien, die Dichtigkeit der Baukonstruktion und die Anlagentechnik gut aufeinander abzustimmen.
Luftdichtheit
EnEV 2014 § 6 Abs. 1:
„(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
Wird die Dichtheit nach Satz 1 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtigkeit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.”
Unkontrollierter Luftaustausch durch undichte Fugen in der Gebäudehülle führt zu Zugluft, die durch Luftbewegung verursacht wird und die Behaglichkeit für den Nutzer im Gebäudeinneren vermindert.
Um Wärmeverlusten zu vermeiden, ist das Gebäude mit einer hohen Luftdichtheit auszuführen bzw. zu sanieren. Die Konstruktion wird durch eine luftdichte Ebene vor Feuchtigkeitsschäden geschützt. Planungs- und Ausführungshilfe gibt hier die DIN V 4108-7 „Wärmeschutz im Hochbau – Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele“.
• Baumaterialen müssen einen ausreichende Feuchte-, Oxidations- und UV-Beständigkeit aufweisen und auf einander abgestimmt sein.
• Die Anzahl, Lage und Ausführung der Fugen und Stöße, sowie Überlappungen ist schon bei der Planung festzulegen und zu minimieren.
• Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass die Luftdichtheitsschichten und ihre Anschlüsse nicht durch nachfolgende Arbeiten beschädigt werden.
• Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle Anschlüsse wie z. B. an Mauerwerk, Durchdringungen usw. luftdicht hergestellt werden. Bei nachträglichen Dachgeschossausbauten muss das Mauerwerk oft im Anschlussbereich verputzt werden, damit ein entsprechend luftdichter Anschluss hergestellt werden kann.
• Durchdringungen der Luftdichtheitsschicht durch Installationen ist zu vermeiden. Es empfiehlt sich eine Installationsebene einzubauen bzw. Leitungen und Installationen möglichst in den Innenwänden zu verlegen.
Anforderungen an die Dichtheit nach Anlage 4
Eine Überprüfung der Anforderungen erfolgt nach dem Verfahren B nach DIN EN 13829: 2001-02. Zur Prüfung der Gebäudehülle werden absichtlich alle vorhandenen Öffnungen in den Bauteilen und Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen geschlossen, abgedichtet bzw. ausgeschaltet. Bei dem zu untersuchenden Gebäudeteil ist der Zustand der Fenster, opaken Wände, Dach, Boden und die Position der Öffnungen, sowie alle Abdichtungen an allen absichtlich vorhandenen Öffnungen zu dokumentieren. Wärmeerzeuger, die mit der Raumluft verbunden sind, sowie mechanische Lüftungs- und Klimaanlagen werden abgeschaltet. Luftdurchlässe von Lüftungsanlagen müssen abgedichtet werden. Alle Türen innerhalb des zu untersuchenden Bereiches müssen geöffnet werden, damit innen ein gleichmäßiger Druck erreicht wird.
Folgende Werte dürfen bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen (natürliche Lüftung):
• bezogen auf das Raumvolumen 3,0 h-1
• bezogen auf die Nettogrundfläche 7,8 m3/(m2h)
bei Gebäuden mit raumlufttechnische Anlagen (auch Abluftanlagen):
• bezogen auf das Raumvolumen 1,5 h-1
• bezogen auf die Nettogrundfläche 3,9 m3/(m2h)
nicht überschritten werden.
Nach der EnEV 2014 dürfen Wohngebäude die nach dem Verfahren der Anlage 1 berechnet wurden und deren Luftvolumen 1.500 m3 übersteigt, sowie Nichtwohngebäude deren Luftvolumen 1.500 m3 aller Zonen nicht übersteigt und nach Anlage 2 berechnet wurden, folgende Werte nicht überschreiten
• Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen 4,5 m h-1
• Gebäude mit raumlufttechnische Anlagen 2,5 m h-1
Luftwechsel
EnEV 2014 § 6 Abs. 2:
„(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“
Der Berechnung werden nachfolgende Werte für den Luftwechsel bei einer freien Lüftung (Fenster) zugrunde gelegt:
• Gebäude ohne Dichtheitsprüfung 0,7 h-1
• Gebäude mit Dichtheitsprüfung und Einhaltung der geforderten Werte 0,6 h-1
Bei Wohngebäuden im Bestand ist nach EnEV 2014 Anlage 3 die Luftwechselrate bei der Berechnung abweichend von DIN V4108-6
• bei offensichtlichen Undichtheiten mit 1,0 h-1 anzusetzen.
Hierbei wird von einem Standardluftwechsel pro Stunde, welcher sich auf das Luftvolumen des Gebäudes bezieht, ausgegangen. Ein Luftwechsel von „1“ heißt, dass in einer Stunde ein Luftaustausch von 100 % der Raumluft stattfindet.
Die Luftdichtheit wird anhand der Luftwechselzahl n bestimmt.
Anforderungen der EnEV an Wohngebäude
Ausführung des Referenzgebäudes (Anlage 1 Tab. 1)
Anforderungen der EnEV an Nichtwohngebäude
Ausführung des Referenzgebäudes (Anlage 2 Tab. 1)
Luftundichtigkeiten
Unkontrolliert in die Konstruktion eindringende Luft kann zu Feuchteschäden und Schimmelbildung führen. Undichte Stellen im Gebäude befinden sich an allen die Gebäudehülle durchdringenden Bauteilen, wie:
• Fenstern
• Rollladenkästen
• Haustüren
• Balkonen
• Schornsteinen
• unverputzter Außenwand
• Einschubtreppen zum Dachboden
• Anschlüssen an Dachflächenfenster
• Anschluss Ortgang
• Auflagern der Holzbalkendecken
• durchlaufenden Balken nach außen
• Lüftungsauslassen
• Dachdurchdringungen für Antenne, Abwasserentlüftung usw.
• Steckdosen oder eingebaute Lampen
Ausführung von Luftdichtigkeitsebenen
Die Luftdichtigkeitsebene hat die Aufgabe, eine Durchströmung der Gebäudehülle zu verhindern. Die Luftströmung wird hervorgerufen durch ein Gesamtdruckgefälle, wie z. B. durch Winddruck oder Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Die Luftdichtigkeitsebene muss diese Durchströmung verhindern.
Beim Einbringen der luftdichten Ebene ist darauf zu achten, dass alle Materialien dauerhaft luftdicht geschlossen sind. Durchdringungen der Außenbauteile sind möglichst zu vermeiden. Die Ausführung von luftdichten Anschlüssen ist in der DIN 4108-7 beschrieben.
Luftdichtigkeitsebenen sind bei allen Bauteilen gegeben.
• Werden Betonteile nach DIN 1045-2 hergestellt, so gelten diese als luftdicht.
• Beim Mauerwerk wird diese vom Innenputz übernommen,
• bei einer Leichtbaukonstruktion, wie der Holzständerwand oder dem Dach, von der Luftdichtheitsfolie oder einem Plattenwerkstoff, welche auf der Innenseite des Bauteils aufgebracht wird.
• Bei der Leichtbaukonstruktion ist zusätzlich eine Winddichtungsebene, wie z. B. Unterspannbahn oder Weichfaserplatte, von außen vorzusehen.
Materialien
• Luftdichte, unperforierte Bahnen können z. B. aus Kunststoff, Elastomeren, Bitumen oder Papierwerkstoffen bestehen.
• Gipsfaser-, Gipskarton-, Faserzement- und Holzwerkstoffplatten sowie Bleche sind in der Fläche luftdicht. Stöße, Anschlüsse und Durchdringungen müssen mit gesonderten Maßnahmen luftdicht abgeschlossen werden.
• Undicht sind Trapezbleche im Bereich der Stöße, Nut- und Federschalungen sowie poröse Weichfaser- und Holzwolleleichtbauplatten.
• Als Fugenabdichtungen können elastische Fugendichtungsmassen aus Kunststoff, konfektionierte Schnüre, Streifen, Bänder, Spezialprofile und vorkomprimierte Dichtungsbänder verwendet werden.
Montageschäume sind für Bereiche wie z. B. Holzfenster, in denen Schwind- und Quellbewegungen auftreten, aufgrund ihrer Eigenschaften nicht geeignet.
Fugendichtmassen müssen entsprechend ihrer möglichen Dehnfähigkeit für die zu erwartenden Bewegungen der angrenzenden Bauteile dimensioniert werden.
Luftdichte Schichten benachbarter Bauteile auch unterschiedlicher Konstruktion sind dicht miteinander zu verbinden. Gerade am Ortgang und bei allen anderen Dach-Wand-Anschlüssen ist darauf zu achten, dass diese dicht sind. Die Überlappungen von Kunststoffbahnen sind entweder zu verschweißen oder mit vorkomprimierten Dichtungsbändern oder selbstklebenden Butylkautschukbändern luftdicht zu verschließen. Um Anschlüsse dauerhaft luftdicht herzustellen, sollten diese mit Anpressleisten und -profilen fixiert werden.
Bei Durchdringungen wie Kaminen, Pfetten oder Durchbrüchen für Strom- und Wasserleitungen ergeben sich Luftundichtigkeiten. Diese können i. d. R. mit luftdichten Manschetten abgeklebt oder mit Flanschen, Schellen, Formteilen oder Klebebändern luftdicht angeschlossen werden.
Von der Konstruktion ist es abhängig, inwieweit die innere Schicht als Dampfbremse fungiert. Unabhängig davon ist die Konstruktion durch eine Windsperre von außen gegen Kaltluft zu schützen.
Eine z. B. feuchte adaptive Dampfbremse kann ihr Diffusionsverhalten der Umgebungsfeuchte anpassen. Feuchtigkeit, die in die Konstruktion eingedrungen ist, kann bei trockener Raumluft wieder zurück in den Raum diffundieren.
Prinzipskizzen zur Ausführung von Überlappungen
In der DIN 4108-7 Luftdichtheit von Gebäuden werden Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele für eine mögliche Ausführung aufgezeigt.
Prüfung der Fugendichtigkeit
Die Überprüfung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes erfolgt durch ein Verfahren, in dem abwechselnd ein kontrollierter Über- und Unterdruck erzeugt wird. Durch Unterdruckmessungen lassen sich vorhandene Leckagen im Gebäude leicht feststellen. Dieses Verfahren wird als Blower-Door-Test bezeichnet.
Als Vorbereitung zur Messung ist das Luftvolumen des zu prüfenden Gebäudes bzw. Gebäudeteils zu errechnen. Hierzu wird die Nettogrundrissfläche mit der mittleren lichten Raumhöhe aller Stockwerke multipliziert. Der n50-Wert errechnet sich dann, indem der gemessene Luftstrom am Ventilator durch das vorhandene Luftvolumen des Gebäudes geteilt wird.
Bei der Prüfung durch den Blower-Door-Test wird in dem zu prüfenden Gebäude oder Gebäudeteil in einer Einpasstüre oder einem Fenster ein Ventilator eingebaut. Dieser erzeugt abwechselnd einen Überdruck und einen Unterdruck von jeweils 50 Pa, wobei die transportierte Luftmenge gemessen wird. Der Mittelwert aus beiden Messungen ergibt in Bezug zum Luftvolumen die vorhandene Luftwechselzahl, den n50-Wert.
n50 | = V50 / V |
n50 | = Luftwechselzahl, die sich bei einem Druckunterschied von 50 Pa zwischen dem Innenraum und der Außenluft ergibt |
V50 | = Leckagestrom in m3/h |
V | = Luftvolumen des untersuchten Gebäudebereichs |
Nach der DIN EN 13829 gibt es zwei unterschiedliche Verfahren (A und B) zur Luftdichtigkeitsmessung. Beim Verfahren A wird die Luftdichtigkeit des Gesamtgebäudes im Gebrauchszustand beschrieben. Beim Verfahren B, welches für den Nachweis zur Einhaltung der EnEV ausreichend ist, dürfen bei der Messung Lüftungsschlitz, Dunstabzugshauben usw. (absichtlich vorhandene Öffnungen) abgeklebt werden. Dieses Verfahren beschreibt nur die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Weitere Möglichkeiten zur Prüfung von Undichtigkeiten und Leckagensuche an Gebäuden sind:
• der Nebelgenerator
• das Anemometer
• das Rauchrohr
• das Spüren des Luftzugs mit der Hand
• das Überprüfen mit der Infrarotkamera (Thermografie) von undichten und dadurch abgekühlten Bereichen in der Außenhülle
Zeitpunkt der Messung
Die Messungen zur Überprüfung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes sollten vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme sowie nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt werden. Hier kann Klarheit darüber geschaffen werden, wo sich undichte Stellen (Leckagen) befinden und diese im Zuge der Maßnahmen behoben werden.
Für den Luftdichtigkeitsnachweis nach EnEV sollte das Gebäude bezugsfertig, zumindest aber die dichtigkeitsrelevanten Arbeiten abgeschlossen sein. Diese sind:
• Massive Außenwände müssen einseitig vollflächig verputzt sein.
• Kamine müssen vollflächig verputzt sein.
• Die Luftdichtigkeitsebene im Leichtbaubereich (Holzständerkonstruktion, Dach) muss vollständig hergestellt sein.
• Luftdichte Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen müssen hergestellt sein (z. B. Übergang zwischen Fenster und Außenwandbauteil).
• Die Durchdringungen durch die luftdichte Ebene für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroinstallation müssen entsprechend ausgeführt sein.
Hinweis:
Bei einer Messung sollen Leckagen in der Gebäudehülle festgestellt werden. Diese sind nach Fertigstellung des Gebäudes (bezugsfertig) jedoch nur noch mit großem Aufwand zu beseitigen. Eingebaute Innenverkleidungen müssen dann wieder abgenommen werden, um an die eigentliche Dichtungsebene zu gelangen. Von daher ist es sinnvoll, den Ablauf auf der Baustelle so zu terminieren, dass alle kritischen Bereiche noch offen liegen, damit diese bei Nachbesserungen leicht zugänglich sind. Zu beachten ist dabei, dass in Bereichen mit offen liegenden Folien, die als Dampf- oder Luftdichtung fungieren, eine innere Lattung aufgebracht ist, da die Dichtungsbahn sonst bei Unterdruckmessungen ausreißen kann.
Lüftung in luftdichten Gebäuden
Wohngebäude im Bestand werden i. d. R. über eine freie Lüftung bzw. Fensterlüftung gelüftet. Finden Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden statt, wodurch die Luftdichtigkeit verbessert wird, ist der Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage zu empfehlen. Hierdurch kann der notwendige Luftwechsel sichergestellt werden. Durch die Lüftungsanlage wird regelmäßig Feuchtigkeit abtransportiert, sodass diese nicht zu Schäden an Bauteilen führen kann. Der Einbau eines Wärmetauschers zwischen Zu- und Abluft reduziert zudem den Energiebedarf.
Konstruktionsprinzip für den Planer
Der Verlauf der Luftdichtheitsebene in den Bauteilen der Gebäudehülle muss mit einem Stift, ohne ein einziges Mal abzusetzen, abgefahren werden können. Nach Möglichkeit sollte die Luftdichtheitsebene auf der Innenseite des Gebäudes verlaufen. Ein Wechseln von innen nach außen sollte nicht stattfinden, da die Anschlüsse nur schwer und mit viel Aufwand herzustellen sind.
Sommerlicher Wärmeschutz
Nicht nur ein zu geringer Wärmeschutz im Winter führt zu einem erhöhten Energieverbrauch, sondern auch ein nicht ausreichender Sonnenschutz. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes soll sicherstellen, dass im Sommer in Gebäuden auch ohne Kühlmaßnahmen keine zu hohen Temperaturen auftreten. Es sollten alle baulichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, selbst wenn eine Raumkühlung installiert wird.
Anforderungen nach EnEV an Wohngebäude
EnEV 2014 § 3 Abs. 4:
„(4) Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 eingehalten werden.“
Die Mindestanforderung an den sommerlichen Wärmeschutz basiert auf einem Nachweisverfahren nach DIN 4108-2:2013-02.
Anforderungen nach EnEV an Nichtwohngebäude
EnEV 2014 § 4 Abs. 4:
„(4) Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 2 Nummer 4 eingehalten werden.“
Wohngebäude: Grundsätze des sommerlichen Wärmeschutzes nach EnEV 2014
Die Mindestanforderung an den sommerlichen Wärmeschutz für Wohngebäude basiert auf einem Nachweisverfahren nach DIN 4108-2:2013-2. Damit ein ausreichender baulicher Wärmeschutz gewährleistet werden kann, sind die Anforderungen nach Abschnitt 8.3 bzw. die Übertemperatur-Gradstunden nach Abschnitt 8.4 zu begrenzen.
Der sommerliche Wärmeschutz nach Abschnitt 8.3 ist für mindestens einen Raum zu führen, der seiner Lage nach bei der Berechnung zu den höchsten Anforderungen führt. Auf einen Nachweis darf verzichtet werden, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 8.2.2 erfüllt sind.
Wird bei Wohngebäuden, in denen eine Kühlung vorgesehen ist, die Berechnung nach Abschnitt 8.4 durchgeführt, sind die baulichen Maßnahmen, den sommerlichen Wärmeschutz betreffend, soweit vorzusehen, wie sich die Investitionskosten dafür innerhalb der Nutzungsdauer durch die energetische Einsparung zur Kühlung erwirtschaften lassen.
Als höchstzulässige Sonneneintragskennwerte sind die festgelegten Werte nach Abschnitt 8.3.3 einzuhalten. Bei zu errichtenden Wohngebäuden ist der Sonneneintragskennwert nach dem im Abschnitt 8.3.2 genannten Verfahren zu bestimmen.
Ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz kann auch dann gewährleistet werden, wenn nach der Simulationsberechnung aus DIN 4108-2 Abschnitt 8.4 gezeigt wird, dass die genannten Randbedingungen für den Standort des Wohngebäudes, die Übertemperatur-Gradstunden aus Tabelle 9 nicht überschritten werden.
Sonnenschutzvorrichtung nach EnEV 2014 Anlage 1 Tabelle 1
Im Rahmen des Nachweises nach Nr. 2.1.1 bzw. 2.1.2 ist keine Sonnenschutzvorrichtung anzurechnen.
Nichtwohngebäude: Grundsätze des sommerlichen Wärmeschutzes nach EnEV 2014
„Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 2 Nummer 4 eingehalten werden.“ Dieser besagt, dass der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes entsprechend der Anlage 1 Nummer 3 geführt wird.
Sonnenschutzvorrichtung nach EnEV 2014 Anlage 2 Tabelle 1
Für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen. Dies ergibt sich aus den Anforderungen nach Nr. 4 „Sommerlicher Wärmeschutz“.
Falls Sonnenschutzverglasungen zum Einsatz kommen, sind für diese folgende Kennwerte anzusetzen:
• anstelle der Werte für Vorhangfassaden
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung | g⊥ = 0,35 |
Lichttransmissionsgrad der Verglasung | τD65 = 0,58 |
• anstelle der Werte für Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung | g⊥ = 0,35 |
Lichttransmissionsgrad der Verglasung | τD65 = 0,62 |
Kenngrößen, die das Verhalten auf den sommerlichen Wärmeschutz beeinflussen
Für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes müssen die Randbedingungen der DIN 4108-2 beim Berechnungsverfahren eingehalten werden. Dies gilt auch für die Verwendung einer Raumkühlung im Gebäude.
Grundlagen bei der Planung des sommerlichen Wärmeschutzes
Bei der Planung zum sommerlichen Wärmeschutz sind in erster Linie folgende Einflussfaktoren zu berücksichtigen:
• Klimaregion, in der sich das Gebäude befindet
• Bauart
• Gesamtenergiedurchlassgrad der transparenten Außenbauteile, wie Fenster und Festverglasungen
• Sonnenschutz
• Flächenanteil der Fenster bzw. Verglasung zur Bauteilaußenfläche
• Orientierung nach Himmelsrichtung
• Neigung der Fenster in Dachflächen
• Lüftung der Räume (Nachtlüftung)
Große Fensterflächen können im Sommer zur Überhitzung der Räume führen. Durch bauliche Maßnahmen wie z. B. Balkone, Dachüberstände usw. kann ein wirksamer Sonnenschutz erreicht werden, aber auch durch Sonnenschutzgläser oder einen außen bzw. innen liegenden Sonnenschutz.
Die Verschattungsmaßnahmen dürfen jedoch das Tageslicht im Raum nicht reduzieren. Kunstlicht gilt es zu vermeiden, da dieses mit Energie erzeugt wird. Auf eine tageslichtoptimierte Sonnenschutzvorrichtung sollte geachtet werden.
Weiterhin sollten Fenster im Raum nur in eine Richtung orientiert sein. Südöstlich und südwestlich orientierte Fenster, die sich gegenüberliegen, wirken sich ungünstig auf den sommerlichen Wärmeschutz aus. Horizontale Vorsprünge sind nur bei südorientierten Fenstern sinnvoll.
Klimaregionen nach DIN 4108-2
Festlegen der Klimaregion nach DIN 4108-2 Bild 1
Um regionale klimatische Unterschiede bei der Erstellung des Nachweises für den sommerlichen Wärmeschutz zu berücksichtigen, wurde das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in drei Klimaregionen unterteilt.
Die Zuordnung der Klimaregion des individuellen Standortes erfolgt nach dieser Unterteilung.
Lässt sich der Standort des zu betrachtenden Gebäudes nicht eindeutig zuordnen, ist dieser
• zwischen A und B nach B,
• zwischen B und C nach C und
• zwischen A und C nach C
festzulegen.
Nachweisverfahren nach DIN 4108-2
Für das Nachweisverfahren ist zuerst zu überprüfen, welcher Raum des Gebäudes als „kritischer Raum“ bezüglich seiner Sonneneinstrahlung und der Bauweise (Raumbereiche an der Außenfassade) angesehen werden muss. Als „kritisch“ wirken sich z. B. große süd- oder westorientierte Fensterflächen, geringe wirksame Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile und eine unzureichende Möglichkeit der Nachtlüftung aus.
Liegt der Fensterflächenanteil fWG unterhalb der in der Tabelle angegebenen Werte, so kann auf einen Nachweis verzichtet werden. Bei Wohngebäuden bzw. bei Gebäudeteilen, die der Wohnnutzung dienen und deren kritischer Raum einen grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von 35 % nicht überschreitet, kann ebenfalls auf einen Nachweis verzichtet werden, sofern deren Fenster in Ost-, Süd- oder Westrichtung orientiert sind (einschl. eines vorhandenen Glasvorbaus) und mit einer außenliegenden Sonnenschutzvorrichtung, wie z. B. Rollläden, Jalousien usw., ausgestattet sind. Der Abminderungsfaktor FC für den außenliegenden Sonnenschutz muss nach DIN 4108-2 Tabelle 7 betragen:
• FC ≤ 0,3 bei Glas mit g > 0,4 bzw.
• FC ≤ 0,35 bei Glas mit g ≤ 0,4
Ein Nachweis muss erbracht werden, wenn der Fensterflächenanteil fWG in Abhängigkeit von der Himmelsrichtung den Wert in nachfolgend aufgeführter Tabelle, überschreitet. Zulässige Werte des auf die Grundflächen bezogenen Fensterflächenanteils, unterhalb dessen auf einen sommerlichen Wärmeschutznachweis verzichtet werden kann – nach DIN 4108-2 Tabelle 6.
Ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 kann nicht geführt werden, wenn der betrachtete Raum oder Raumbereich mit folgenden Einrichtungen oder Konstruktionen in Kontakt steht:
• Doppelfassade
• Transparente Wärmedämmsysteme (TWD)
Bei Glasvorbauten, die nicht beheizt werden und mit Räumen bzw. Raumbereichen des Gebäudes verbunden sind, gilt der Nachweis als erfüllt, wenn bei einer Belüftung nur über den unbeheizten Glasvorbau,
• der unbeheizte Glasvorbau einen Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor FC ≤ 0,3 hat und
• eine Lüftungsöffnung im obersten und untersten Glasbereich mit einer Fläche von min. 10 % vorhanden ist.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist anhand einer thermischen Gebäudesimulation (nach DIN 4108-2 Abschnitt 8.4) der Nachweis zu führen. Dabei ist die tatsächliche bauliche Situation einschließlich des Glasvorbaus nachzubilden.
Schrittweises Vorgehen beim Nachweisverfahren für den sommerlichen Wärmeschutz
Ermittlung des solarwirksamen Flächenanteils fWG
Der solarwirksame Flächenanteil fWG wird aus dem Verhältnis der Fensterfläche AW zur Nettogrundfläche AG berechnet.
fWG | = | (AW / AG) x 100 |
AW | = | gesamte Fensterfläche des kritischen Raums |
AG | = | Nettogrundfläche des Raums |
Ermittlung der Fensterfläche AW
Die Fensterfläche AW ergibt sich aus den lichten Rohbaumaßen der Wandöffnungen, an denen das Fenster angeschlagen wird. Der Putz oder vorhandene Wandverkleidungen bleiben unberücksichtigt.
Ermittlung der Nettogrundfläche AG und Raumtiefe
Die Nettogrundfläche AG wird aus den lichten Raummaßen (l x b) ermittelt. Sind die Räume sehr tief, wird für den Nachweis die Raumtiefe begrenzt. Die größte anzusetzende Raumtiefe darf das Dreifache der lichten Raumhöhe (h) nicht überschreiten. Haben Räume gegenüberliegende Fassaden, gibt es keine Begrenzung der Raumtiefe, sofern der Fassadenabstand das Sechsfache der lichten Raumhöhe nicht überschreitet. Ist dies jedoch der Fall, muss der Nachweis für beide fassadenorientierten Raumbereiche mit den dazugehörigen Raumtiefen (dreifache Raumhöhe) geführt werden.
Fensterrahmenanteil und Fensterfläche
Das vereinfachte Nachweisverfahren mittels Sonneneintragskennwert S ist für Fenster mit einem Rahmenanteil von 30 % abgeleitet worden. Es kann aber auch bei Fenstern mit einem Rahmenanteil ungleich 30 % angewandt werden. Ist der Rahmenanteil genauer zu berücksichtigen, ist die thermische Gebäudesimulation mit den entsprechenden Randbedingungen durchzuführen.
Bestimmt werden die Fensterflächen AW durch das lichte Rohbaumaß der Fensteröffnung zuzüglich der Einbaufuge. Der Putz oder evtl. vorhandene Bekleidungen, wie Gipskarton, Holzpanelle, usw., bleiben unberücksichtigt.
Opake Bauteile im Fensterelement
Sind in den Fenstern opake Bauteile eingebaut, wie Paneele, Vorbaukästen usw., sind nur die verglasten Teile der Fenster im Nachweis zu berücksichtigen. Die Rahmen zwischen der verglasten und opaken Fläche des Fensters werden dem verglasten Teil zugeschlagen und bei der Berechnung mit angesetzt.
Bei Dachflächenfenstern gilt das Außenmaß des Blendrahmens als lichtes Rohbaumaß.
Beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes darf der vorhandene Sonneneintragskennwert Svorh den zulässigen Sonneneintragskennwert Szul nach DIN 4108-2 nicht überschreiten.
Svorh | ≤ | Szul |
Szul | = | ∑ Sx |
Sx | = | anteiliger Sonneneintragskennwert nach Tab. 8 der DIN 4108-2 |
Nachfolgende Faktoren sind für den Sonneneintragskennwert Szul ausschlaggebend:
• die Klimaregion, in der sich das Gebäude befindet bzw. erstellt wird
• die Speicherfähigkeit Cwirk der Innenbauteile (Bauart)
• die Lüftung, insbesondere in der zweiten Nachthälfte
• Grundflächenbezogener Fensterflächenanteil fWG
• der Gesamtenergiedurchlassgrad g der Sonnenschutzverglasung
• die Neigung und Orientierung der Fenster.
• Einsatz passive Kühlung
Sonneneintragskennwert S
Der Sonneneintragskennwert S wird aufgrund der baulichen Gegebenheiten ermittelt. Nachfolgende Faktoren werden für die Berechnung herangezogen:
• Gesamtenergiedurchlassgrad g der Verglasung
• Wirksamkeit der Sonnenschutzvorrichtung