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Angelika Schmid

Verhinderungspflege: Bei Verhinderung der Pflegeperson hilft die Pflegekasse - Tipps zum Antrag





BookRix GmbH & Co. KG
80331 München

Vorwort

So langsam Stück für Stück rutscht man bei einer langfristigen Pflege immer mehr in die Selbstaufgabe. Die eigenen Bedürfnisse werden vernachlässigt und man fühlt sich regelrecht ausgelaugt. Damit dir das nicht passiert, hat Angelika Schmid ihren Pflegeerfahrungsschatz zusammengetragen.

 

Regelmäßige Auszeiten sind eine unabdingbare Voraussetzung, damit man der Pflegeaufgabe auf Dauer gewachsen bleibt. Die Verhinderungspflege dient dazu, dass man im seelischen Gleichgewicht bleibt. Die Pflege mit Herz und Gelassenheit ist mit der richtigen Einstellung dauerhaft auch in einer langwierigen und umfangreichen Pflegezeit möglich. Angelika Schmid hat es geschafft, auch nach 16 Jahren Pflegezeit noch erfüllt in die Vergangenheit und in die Zukunft zu blicken. Sie zeigt dir in den Pflegeratgebern, wie ihr das gelungen ist. Die Nachahmung ist ausdrücklich erwünscht!

 

Die Pflegestärkungsgesetze bringen seit 2015 einige Verbesserungen. Wer sich gut auskennt und alle Möglichkeiten nutzt, kann die Pflegezeit entspannter angehen. Informiere dich in diesem Ratgeber zu den zahlreichen Varianten, denn mit finanziellen, mentalen und tatkräftigen Hilfen geht es Pflegefamilien auf Dauer viel besser. Die Aufgabe wird machbar und zudem spürbar leichter.

Bedeutung des Begriffs Verhinderungspflege

Gerade wenn Menschen dauerhaft pflegen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie auch einmal krank werden könnten. Eine Pflegebelastung stellt eine große Herausforderung dar und zwar nicht nur körperlicher, sondern vor allem auch seelischer Art. Auch eigene Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten sind in dieser Phase eingeschränkt bis gar unmöglich. Deshalb benötigen sie dringend Auszeiten oder Urlaube, um verlorene Kraftreserven wieder aufzufüllen. In diesem Fall können sie natürlich nicht für den kranken Angehörigen sorgen, also benötigen sie einen Ersatz wegen Verhinderung. Diesem Grundgedanken folgt die Verhinderungspflege.

 

Die Verhinderungspflege kann tage- oder wochenlang am Stück genommen oder tageweise eingesetzt werden.

 

Was ist eine Verhinderungspflege?

 

Aus den vorgenannten Gründen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Ersatzpflege. Die Pflegekasse nennt dies entweder Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege oder Pflegevertretung. Die Verhinderungspflege fällt in den Bereich der Sachleistungen, welche neben dem Pflegegeld geleistet werden.

 

Die Pflegeversicherung hilft in solchen Fällen mit, dass je nach Antragstellung bis zu 6 oder auch 8 Wochen eine Ersatzperson oder ein professioneller Pflegedienst einspringen kann. Hierfür sind allerdings einige Voraussetzungen erforderlich, auf die ich später noch näher eingehe. 

 

Neben ehrenamtlichen Kräften kann auch eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim dafür in Anspruch genommen werden. Auch für die tage- oder stundenweise Verhinderungspflege stehen verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Auswahl.

 

Tipp: Alle 4 Jahre kann man bei der Krankenkasse, auch als Pflegeperson, eine Kur beantragen. Bei einer sehr aufwendigen Pflege könnte dieser Zeitraum unter Umständen auch kürzer sein. Dazu lässt man sich vom Arzt eine Empfehlung schreiben. Es sollte dargelegt werden, dass man pflegt und dringend eine Kur benötigt. In diesem Falle könnte der Leistungsträger nur mit Mühe einen Ablehnungsgrund finden.

 

Merke: Leistungen der Pflegekasse bekommt man steuerfrei. Die erhaltenen Vergütungen muss man in der Steuererklärung nicht angeben.

 

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Es muss eine erhebliche Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe oder ab 2017 mit Pflegegrad vorliegen. Zudem muss die häusliche Pflege durch eine Privatperson gesichert sein. Dabei ist die stundenweise Einbeziehung eines ambulanten Pflegedienstes nicht hinderlich.

 

Anspruchsberechtigung im Jahr 2016

 

Anspruchsberechtigt sind alle Pflegepersonen unabhängig von der Pflegestufe. In diesen Genuss kommt also auch die sogenannte Pflegestufe 0. Selbstverständlich auch alle anderen von Pflegestufe 1 bis einschließlich Pflegestufe 3. 

 

Anspruchsberechtigung ab 2017: 

 

Anspruchsberechtigt sind ehrenamtliche Pfleger von Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2.

 

Zusatzbedingung Vorauspflegezeit

 

Die Leistung der Ersatz- oder Verhinderungspflege kann man erstmals bekommen, wenn ein Pflegebedürftiger zudem vorher mindestens 6 Monate lang in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde.  

 

Wer ist pflegebedürftig?

 

Ob ein Mensch pflegebedürftig ist, wird festgestellt aufgrund eines Antrages bei der Pflegekasse. Im Jahr 2016 erhält man daraufhin eventuell eine Pflegestufe oder ab 2017 einen Pflegegrad.

 

Erheblich Pflegebedürftige haben grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Hilfe unter folgenden Voraussetzungen:

 

 

Alle Geldleistungen der Pflegekasse ergänzen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung, sie garantieren keine Vollversorgung. Die Hilfe wird auch gern als „Teilkaskoversicherung“ bezeichnet.  Die Unterstützung, auch finanzieller Art, durch Angehörige und andere Helfer wird dabei immer noch vorausgesetzt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das 2. Pflegestärkungsgesetz. Die meisten, und zudem einschneidenden Änderungen, werden erst am 1.1.2017 in Kraft treten.